14:58 KOMMUNAL

Verfassungskonform dank Professor Pukelsheim

Teaserbild-Quelle: zvg.

Heute sind die Wahlchancen in den einzelnen Nidwaldner Wahlkreisen (Gemeinden) unterschiedlich gross. Je nach Grösse der Gemeinde braucht es zwischen 8 und 33 Prozent der Stimmen, um ein Parlamentsmandat zu erobern. Somit hat eine Wählerstimme nicht in jeder Gemeinde dasselbe Gewicht.

Das Bundesgericht hat das heutige Wahlsystem nach einer Beschwerde der Grünen aus diesem Grund als nicht verfassungskonform taxiert. Proporzwahlen müssten den Wählerwillen zum Ausdruck bringen, fasste Justizdirektor Alois Bissig die Kritik aus Lausanne zusammen.

Für die Wähler ändert sich nichts

Beim System des Augsburger Professors Friedrich Pukelsheim wird zuerst der Sitzanspruch jeder Partei für den ganzen Kanton errechnet. Dann werden die Sitze auf die Wahlkreise und innerhalb der Listen auf die Kandidaten verteilt.

Der Vorteil für Nidwalden: Jede Gemeinde kann wie bisher einen eigenen Wahlkreis bilden. Für den Wähler ändere sich nichts, sagte Bissig.

Nach der Vernehmlassung liess der Regierungsrat eine zunächst vorgesehene Wahlhürde von 5 Prozent fallen. Damit zähle wirklich jede Stimme, sagte Bissig. Die Gefahr, dass es zu einer starken Parteienzersplitterung komme, sei klein.

Komplizierter, dafür verfassungskonform

Die CVP konnte dem neuen "aufgezwungenen" Wahlsystem nur mit wenig Überzeugung zustimmen. Viktor Baumgartner (CVP) befürchtete, dass der Bürger vom doppelten Pukelsheim überfordert werde.

Für Niklaus Reinhard (FDP) sind die aufwändigen Berechnungen im Modell doppelten Pukelsheim kein Gegenargument. Wer über eine Brücke gehe, wisse auch nicht, wieso diese halte. Leo Amstutz (Grüne) bedauerte, dass die Politik erst nach einem Gerichtsentscheid zum Wechsel bereit sei.

Nidwalden ist nicht der einzige Kanton, dessen Wahlsystem vom Bundesgericht kritisiert wurde. Auch Zug und Schwyz müssen Anpassungen vornehmen. In Uri wird der doppelte Pukelsheim diskutiert. Zürich, Aargau und Schaffhausen führten dieses Wahlsystem als erste ein. Im Thurgau wurde ein Systemwechsel in einer Volksabstimmung abgelehnt.

Verbund-Idee abgelehnt

Luzern löste das Problem, indem es die kleinsten zwei Wahlkreise zu einem Verbund zusammenschloss. Die SVP schlug vor, auch in Nidwalden Wahlkreise in Verbünden zu organisieren.

Michèle Blöchliger (SVP) sagte, auf diese Weise könnten die Vorgaben des Bundesgerichtes erfüllt und die bisherige Berechnungsmethode beibehalten werden.

Der SVP-Vorschlag sei «handgestrickt» und eine «Verschlechtbesserung», sagte dagegen Ruedi Waser (FDP). Bissig verglich ihn mit einer Handzeitmessung. Der doppelte Pukelsheim entspreche dagegen einer elektronischen Zeitmessung. Der Rat lehnte das SVP-Modell mit 34 zu 18 ab. (sda/mrm)

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