Umweltorganisationen wehren sich gegen wärmeres Kühlwasser von AKW Beznau
Nachdem die Axpo ein Gesuch für eine um Anpassung oder Neuerteilung der Einleitungsbewilligung für das Kühlwasser der beiden flussgekühlten AKW Beznau gestellt hat, wehren sich Umweltorgansationen mit einer Einsprache: Die beiden flussgekühlten AKW Beznau im Kanton Aargau sollen bei hohen Temperaturen kein wärmeres Kühlwasser als bisher in die Aare leiten dürfen.
Wie die Organisation Aqua Viva am Freitag mitteilte, soll das Bundesamt für Energie (BFE) die Ausnahmegenehmigung für die Einleitung von Kühlwasser aus dem AKW Beznau widerrufen. Zu den Einsprechern gehören auch der Aargauische und der Schweizerische Fischereiverband sowie Greenpeace Schweiz.
Wassertemperaturen von über 25 Grad Celsius könnten für Fische und andere Wasserbewohner tödlich sein, hiess es in der Medienmitteilung. Wegen des Klimawandels werde es in Zukunft häufiger zu hohen Wassertemperaturen kommen. - Grundsätzlich legt der Bund fest, dass zum Schutz der Fische die Aare nach dem Einleiten des Kühlwassers die Flusstemperatur von 25 Grad Celsius nicht überschritten werden darf. Ist dies länger als drei Tage der Fall, so muss die Leistung der Reaktoren reduziert werden.
Axpo will Einleitungstemperatur auf maximal 33 Grad begrenzen
Der Energiekonzern Axpo als Betreiber der AKW Beznau will, dass die Einleitungstemperatur auf maximal 33 Grad Celsius begrenzt wird, wenn die Temperatur des Gewässers, aus dem die Entnahme erfolgt, 20 Grad Celsius übersteigt. Die Begrenzung der Einleitungstemperatur auf 32 Grad Celsius sei aus gewässerökologischer Sicht nicht erforderlich, heisst es weiter in den Unterlagen zum Verfahren. Biologische Untersuchungen hätten gezeigt, dass der Einfluss der Kühlwassereinleitung auf die Gewässerökologie sehr klein und nur sehr lokal sei.
Laut Axpo bestehen keine Hinweise auf ein Fischsterben im Abschnitt unterhalb der Kühlwassereinleitung: Selbst während der Hitzeperioden der vergangenen Jahre, an denen die Wassertemperatur der Aare an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen über 25 Grad Celsius gelegen habe, sei es zu keinem dokumentierten Fischsterben gekommen.
Das Gesuch für eine allfällige Anpassung beziehungsweise Neuerteilung der Einleitungsbewilligung war bis zum 8. Mai öffentlich aufgelegen. (sda/mai)