Umsetzungsvorschlag mit vielen Kompromissen
Der Bundesrat hat die Botschaft zum Zweitwohnungsgesetz verabschiedet. Darin wird festgelegt, wie die Zweitwohnungsinitiative umgesetzt werden soll. Trotz Kritik in der Vernehmlassung will die Landesregierung Ausnahmen zulassen. So soll der Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen weiterhin möglich sein, ebenso die Umwandlung von Hotels in Zweitwohnungen.
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Widerspricht dem Geist der Initiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!»: Der Bundesrat sieht Ausnahmeregelungen vor, die den Bau von Zweitwohnungen weiterhin erlauben.
Mit dem Entwurf zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen setzt der Bundesrat den Verfassungsartikel über die Zweitwohnungen (Art. 75b BV) um, den Volk und Stände am 11. März 2012 in der Abstimmung über die Initiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!» angenommen haben.
Umnutzung von Hotels zu Zweitwohnungen soll erlaubt bleiben
Der nun verabschiedete Entwurf regelt das Verbot des Baus neuer Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent sowie die Erstellung touristisch bewirtschafteter Wohnungen. Ferner bestimmt er, inwiefern bestehende Wohnungen umgebaut werden dürfen.
Der Bundesrat sieht in seinem Vorschlag vor, dass in Hotels weiterhin Zweitwohnungen realisiert werden können. Bedingung dafür ist, dass der Betrieb seit 25 Jahren besteht und nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann.
Ausnahme für ortsbildprägende Bauten
Eine weitere Ausnahme betrifft die Einrichtung von kalten Betten in ortsbild- und landschaftsprägenden Bauten. Der Bundesrat geht davon aus, dass solche häufig nur auf diese Weise erhalten werden können, wie er in einer Mitteilung schreibt. Deshalb sollen sie weiterhin auch dann realisiert werden dürfen, wenn der Zweitwohnungsanteil das von der Initiative verlangte Maximum von 20 Prozent überschreitet.
Auch bei der Umnutzung bestehender Wohnungen hat sich der Bundesrat für eine liberale Variante entschieden: Wohnungen, die am Tag der Annahme der Initiative schon bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren, dürfen frei von Erst- in Zweitwohnungen umgenutzt werden. Erweitert werden dürfen Zweitwohnungen mit kalten Betten aber nicht.
Referendum gegen Umsetzungsgesetz ist vorprogrammiert
Grundsätzlich ist der Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent zwar verboten. Mit den Ausnahmen kommt der Bundesrat aber in vielen Punkten den Bergkantonen und Tourismusregionen entgegen.
Die Initianten der Organisation Helvetia Nostra hatten in der Vernehmlassung von einer «Ohrfeige an die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes» gesprochen und mit dem Referendum gegen die Umsetzungsgesetzgebung gedroht. (mgt/sda/mrm)