Tourismusgebiete lassen Gemeinden bis Ende Jahr freie Hand
Angeführt wird die Phalanx jener Kantone, die Gesuche für Zweitwohnungen wie vor der Abstimmung am 11. März behandelt, von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK). Zur Konferenz gehören Graubünden, Wallis, Uri, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Tessin. Dem Standpunkt der RKGK angeschlossen haben sich Freiburg und Bern. Doch auch die Innerschweizer Kantone Luzern und Zug sind auf der gleichen Linie. Die Zuger Regierung habe sich solidarisch mit den Gebirgskantonen erklärt, sagte Regierungsrat Heinz Tännler (SVP). Zug und Luzern stützen sich auf eine entsprechende Haltung der Zentralschweizer Baudirektorenkonferenz. Neutral bleibt der Kanton Schwyz.
Die Gebirgskantone stützen sich auf die Übergangsbestimmungen der vom Volk angenommenem Weber-Initiative, welche die Zweitwohnungen in allen Schweizer Gemeinden auf 20 Prozent beschränkt. Demnach seien erst jene Baubewilligungen nichtig, die ab 1. Januar 2013 erteilt würden. Bundesrätin Doris Leuthard hatte erklärt, der neue Verfassungsartikel trete sofort in Kraft. Ihr Departement empfahl den Kantonen, neue Baugesuche vorläufig zu sistieren. Eine Sistierung von Baugesuchen steht nach Meinung der RKGK aber auf schwachem Fundament. Baugesuchsteller hätten rechtlich einen Anspruch darauf, dass Baubewilligungen innert der Behandlungsfristen erteilt würden.
Gemeinden alleine zuständig?
Von Ungehorsam gegenüber dem Bund will Fadri Ramming, Generalsekretär der RKGK, nichts wissen. Es gehe lediglich um unterschiedliche Rechtsauffassungen. Eine grosse Zahl von Staatsrechtsprofessoren teile die Rechtsauffassung der Gebirgskantone.
Vom Wallis abgesehen, hat die Initiative in der Romandie keine so hohen Wellen geworfen wie in der Deutschschweiz. Praktisch kein Thema ist sie in Neuenburg und Genf. Noch unklar ist die Position des Kantons Waadt, des Wohnkantons von Franz Weber. Dort wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit den Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative beschäftigt. Der Kanton Graubünden unterstreicht in seiner Informationsplattform zur Umsetzung der Verfassungsbestimmung über Zweitwohnungen, dass die Gemeinden für die Beurteilung von Baugesuchen letztlich allein zuständig und verantwortlich seien. «Endgültige Klarheit und Sicherheit dürften in dieser Frage erst allfällige Gerichtsurteile bringen», schreibt das Bündner Volkswirtschaftsdepartement. (sda/aes)