Tödlicher Stromschlag im Hafen von La Neuveville: Bundesgericht lehnt Rekurs gegen Experten ab
Das Bundesgericht hat sich hinter einen Experten gestellt, der Untersuchungen im Zusammenhang mit einem defekten Kabel respektive einem tödlichen Stromschlag im 2017 im Hafen von La Neuveville am Bielersee durchgeführt hat: Es wies drei Ausstandsbegehren gegen den Sachverständigen ab.
Im Mai 2017 sind zwei Frauen und ein Hund im Hafen von La Neuveville ums Leben gekommen, weil sie den ins Wasser gefallen Hund retten wollten. Weil ein Kabel der elektrischen Anlagen des Hafens defekt gewesen war, erlitten sie einen Stromschlag. Die Staatsanwaltschaft war zum Schluss gekommen, dass Nachlässigkeiten bei den elektrischen Installationen der Steckdosen zum tödlichen Unfall geführt haben könnten. Betreiberin der elektrischen Anlagen des Hafens ist die Gemeinde.
Beschwerde gegen den Sachverständigen
Die Beschwerdeführenden, die bereits vor dem bernischen Obergericht abgeblitzt sind, warfen dem Sachverständigen Befangenheit vor. Nun befand das Bundesgericht die obergerichtlichen Erwägungen als schlüssig. Dies geht aus dem donnerstags publizierten Urteilen hervor. Die Aussagen des Experten gäben keinen Anlass, an seiner Unparteilichkeit zu zweifeln, heisst es darin. Dass der Sachverständige Mängel an der Elektroinstallation gefunden habe, könne man ihm nicht als Parteilichkeit vorwerfen. Wenn ein Gutachter Schlussfolgerungen formuliere, die für eine der Parteien negativ seien, so sei dies kein Ablehnungsgrund. Ausserdem sei ein Richter auch nicht an die Schlussfolgerungen eines Experten gebunden, argumentierten die Lausanner Richter.
Das Rechtsverfahren ist komplex, es müssen verschiedene Experten konsultiert werden. Auch gut fünf Jahre nach dem tragischen Vorfall steht noch kein Gerichtstermin fest. (mai/sda)
(Urteile 1B_653/2021, 1B_657/2021, 1B_569/2021)