Thurgauer Kantonsrat regelt die Nutzung des Untergrunds
Der Thurgau regelt als einer der ersten Kantone die Nutzung des Untergrundes in einem Gesetz. Bei der Beratung wurde vor allem darüber diskutiert, ob und wie der Kanton für Schäden haftet, die durch misslungene Erdwärme- oder andere Projekte, die die Energie aus dem Untergrund nutzen, entstehen.
Ende September entschied der Kantonsrat, dass der Kanton für allfällige Schäden haften muss (mehr dazu hier).
Allerdings nur, wenn weder der Konzessionsnehmer noch dessen Versicherung dafür aufkommen kann. Ende Oktober wurde die Haftungsfrage nochmals diskutiert. Mit einer Reihe von Abstimmungen wurde diese Frage weiter präzisiert.
In der zweiten Lesung, diskutierte der Rat erneut über einzelne Formulierungen, welche die Haftung regeln. Die Mehrheit stimmte noch einigen wenigen sprachlichen Klärungen und Vereinfachungen zu und schloss danach die Beratung über das Grundlagen-Gesetz ab. (sda/aes)