13:46 KOMMUNAL

Tessiner Gemeinden müssen Bauzonen verkleinern

Teaserbild-Quelle: Hansueli Krapf (User Simisa), wikimedia CC BY-SA 3.0

Weil im Tessin die Bauzonen insgesamt zu umfangreich für die voraussichtliche Bevölkerungszunahme sind, sollen die Gemeinden ihre Bauzonen überprüfen und sie bei der Ortsplanungsrevision verkleinern. Das hat der Kanton im Richtplan im Grundsatz festgelegt, den der Bundesrat genehmigt und noch präzisiert hat.

Lugano und San Salvatore.

Quelle: Antonio Sessa, Unsplash

Blick vom Monte Bré auf Lugano und den San Salvatore.

Als der Kanton den Richtplan 2018 eingereicht hatte, war er zwar von einem zutreffenden, aber inzwischen überholten Bevölkerungsszenario ausgegangen – und hatte in der Folge zu grosse Bauzonen vorgesehen. Dies stellte der Bundesrat bei der Überprüfung des Tessiner Richtplans fest. Laut dem heute geltenden Szenario des Bundesamts für Statistik wird der Kanton Tessin seine Bauzonen – das heisst Wohn-, Misch- und Zentrumszonen - innert fünfzehn Jahren nicht voll auslasten können. Deshalb hat der Bundesrat mit der Genehmigung des Plans den Auftrag des Kantons an die Gemeinden ihre Bauzonen zu überprüfen noch punktuell präzisiert: Bauzonen sollen noch konsequenter angepasst werden.

Kleinere Bauzonen und Siedlungsentwicklung nach innen

Damit werden die Tessiner Gemeinden verpflichtet, den Umfang ihrer Bauzonen innerhalb von zwei Jahren zu überprüfen und bei der Revision ihrer Ortsplanung gegebenenfalls zu redimensionieren. Zonen der Kanton und die Gemeinden in Ausnahmefällen Bauland ein, muss dies mit Auszonungen andernorts zu kompensiert werden. Des Weiteren werden die Gemeinden mit dem Richtplan beauftragt, für eine „qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen“  zu sorgen. - Das kantonale Raumkonzept unterscheidet vier Agglomerationen mit ihren Einflussgebieten: Bellinzona, Locarno, Lugano und Mendrisio. Laut dem Richtplan soll die Entwicklung in erster Linie in den zentralen und gut erschlossenen Räumen stattfinden.

Mit den Änderungen, die der Bundesrat bei der Genehmigung vorgenommen habe, und den damit verbundenen Aufträgen erfülle der Kanton Tessin die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG), heisst es in der Medienmitteilung des Bundesrates. Damit entsprechen nun alle kantonalen Richtpläne vor den Anforderungen des revidierten RPG. (mai)


Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG)

Nachdem die Stimmbevölkerung hat im März 2013 die Revision des Raumplanungsgesetzes gutgeheissen hatte, wurden die neuen Gesetzesbestimmungen per 1. Mai 2014 zusammen mit der revidierten Raumplanungsverordnung in Kraft gesetzt. Mit diesem Zeitpunkt startete eine fünfjährige Frist, während der die Kantone ihre Richtpläne an das revidierte RPG anpassen mussten. - Das revidierte RPG verlangt von den Kantonen, ihre Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre Rechnung tragen. Zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung trifft jeder Kanton innerhalb der Szenarien des Bundesamts für Statistik die ihm zutreffend erscheinenden Annahmen. (mgt/mai)

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