Tabubruch in Basel – Tempo 30 auch in Strassen mit ÖV
Mit der präsentierten Vorlage an den Grossen Rat will die Regierung die Verkehrssicherheit und die Wohnqualität erhöhen. Die Verlangsamung des Verkehrs vom generellen Limit von 50 km/h auf 30 km/h reduziere Unfallrisiko, Abgase, Lärm und Nutzungskonflikte. Verkehr werde auf Achsen kanalisiert und fliesse gleichmässiger.
Die Strassennetzhierchie der Regierung unterscheidet siedlungs- oder verkehrsorientierte Strassen. Erstere will die Exekutive grundsätzlich ins Tempo-30-Netz integrieren, letztere nur, wenn das sinnvoll ist. Ist öffentlicher Verkehr tangiert, war bisher Tempo 30 tabu, doch nun ist die Regierung über die Bücher gegangen.
Auch temporäre Tempo-30-Zonen
Andernorts funktioniere Tempo 30 auch mit ÖV problemlos, sagte Wessels, zum Beispiel in Bern. Die neue Leitung der Basler Verkehrs Betriebe (BVB) sehe das Thema «deutlich entspannter», auch wenn sie nicht begeistert sei. Zum Ausgleich prüfe man unter anderem eine stärkere Priorisierung von Trams und Bussen an Signalanlagen. Konkret schlägt die Regierung nun vor, 28 siedlungsorientierte Strassenabschnitte ohne ÖV sowie je elf Abschnitte mit Bus und mit Tram neu zu Tempo-30-Strecken zu machen. Genauer prüfen will sie zudem acht Abschnitte mit Tram. Nicht einbeziehen will sie hingegen 19 weitere von insgesamt 77 näher geprüften Strassenabschnitten.
Weitere Neuerung in Basel sind temporäre Tempo 30-Strecken: Etwa bei Schulen sollen Wechselschilder zu Zeiten mit viel Fussgängern den Verkehr bremsen, zwecks Akzeptanz vielleicht mit einem Hinweis «Schule!» auf den Grund dafür. Auch beim künftigen Roche-Turm kann sich Wessels eine solche Massnahme über Mittag vorstellen.
Realisierung über Jahre
Für die Projektierung rechnet die Vorlage mit rund drei Jahren, für die konkrete Umsetzung mit weiteren rund fünf Jahren. Arbeiten werden laut Wessels gegebenenfalls im Zuge von Sanierungen vorgenommen. Für die Innenstadt ist das Verkehrsregime samt Tempo 30 Gegenstand einer anderen Grossratsvorlage. Die aktuelle baselstädtische Tempo 30-Vorlage folgt auf drei frühere von 1993, 1995 und 1997. Die Strassennetzhierarchie hatte die Regierung 2010 beschlossen. Inzwischen ist der Gegenvorschlag zur Städteinitiative an der Urne angenommen worden, der zu einer Reduktion des motorisierten Individualverkehrs verpflichtet. (sda/aes)