Ständeratskommission beharrt auf Verfassungsartikel
Die Grundversorgung soll in der Verfassung verankert werden. An dieser Forderung hält die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF) fest. Damit stellt sie sich gegen einen Entscheid des Bundesrates.
Quelle: Hoang Nguyen/unsplash
Vor kurzem beschloss die Landesregierung auf die Schaffung eines Verfassungsartikels über die Grundversorgung zu verzichten. Sie stützte sich dabei auf die Ergebnisse der Vernehmlassung: Wie die Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Kreise erachtete sie eine neue Verfassungsbestimmung weder als sinnvoll noch als notwendig. Die Grundversorgung sei bereits heute in der Bundesverfassung selbst, in den Kantonsverfassungen und in speziellen Gesetzen genügend geregelt, argumentiert der Bundesrat.
Das Parlament hatte dem Bundesrat den Auftrag gegeben, einen Grundversorgungsartikel zu entwerfen: Es nahm eine entsprechende Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen an. Die Kommission hatte mit ihrer Motion das Anliegen eines Vorstosses von Theo Maissen (CVP/GR) aufgenommen.
Gemeinwesen sollen sich engagieren
Weil der Bundesrat nun entschieden hat, den Auftrag der angenommenen Motion nicht umzusetzen, will die Kommission ihr Ziel über den ursprünglichen Vorstoss erreichen. Sie hat der parlamentarischen Initiative von Maissen mit 8 zu 3 Stimmen Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Kommission hält fest, sie bedauere den Entscheid des Bundesrates. Sie erachte nämlich die Grundversorgung insbesondere in den Rand- und Bergregionen keineswegs als unproblematisch.
Nach dem Willen der Kommission sollte in der Verfassung stehen, dass sich die Gemeinwesen für die Grundversorgung engagieren – und zwar in den Bereichen Bildung, Wasser- und Energieversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung, öffentlicher und privater Verkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie Gesundheit. Weiter möchte die Kommission in der Verfassung verankern, dass die Güter und Dienstleistungen in allen Landesgegenden und für die gesamte Bevölkerung zugänglich sein sollen.
Die parlamentarische Initiative geht nun an die nationalrätliche Schwesterkommission. Stimmt sie zu, kann die Ständeratskommission einen Entwurf ausarbeiten. (mgt/mrm)