17:57 KOMMUNAL

Städteverband für Personenfreizügigkeit

Teaserbild-Quelle: Bild: Metro Centric (CC BY 2.0)

Der Schweizerische Städteverband hält weiterhin an seiner Forderung fest, dass die Umsetzung von Art. 121a BV (Masseneinwanderungsinitiative) die bilateralen Abkommen mit der EU nicht aufs Spiel setzen darf. «Die verschiedenen Gesetzesvorlagen, die der Bundesrat letzte Woche vorgelegt hat, zeichnen diesbezüglich jedoch ein zwiespältiges Bild», heisst es in einer Mitteilung. Die Fortsetzung der Gespräche über eine einvernehmliche Schutzklausel auf der Basis des geltenden Abkommens über die Personenfreizügigkeit ist für den Verband deshalb von grösster Wichtigkeit, auch wenn eine Einigung vor dem Brexit-Referendum nicht realistisch sein dürfte.

Der Städteverband begrüsst, dass der Bundesrat die notwendigen Schritte für die Ratifizierung des Protokolls zur Ausweitung der Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien in die Wege geleitet hat. Denn dies ist die Voraussetzung für die Teilnahme der Schweiz am europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020. Für die Städte als Standorte von Universitäten, Hochschulen und international renommierten Forschungs- und Innovationsinstitutionen ist die internationale Forschungszusammenarbeit im Rahmen von Horizon 2020 zentral. Von der Schweizer Teilnahme am EU- Forschungsrahmenprogramm würden nicht nur die Städte, sondern das ganze Land profitieren.

Rechtssicherheit und Stabilität zentral

Die einseitige Schutzklausel, die der Bundesrat ebenfalls vorgeschlagen hatte, ist aus Sicht des Städteverbandes mit beträchtlichen Risiken verbunden. Bereits ihre Ankündigung oder dann spätestens ihre Verabschiedung im Parlament dürfte das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU belasten. Deren konkrete Anwendung – dies macht der Bundesrat selber deutlich – würde die Kündigung des FZA bedeuten. Damit würden automatisch die Bilateralen I wegfallen.

«Selbst wenn das FZA weder von der Schweiz noch von der EU gekündigt würde, würden die Unsicherheiten und Unwägbarkeiten im bilateralen Verhältnis zunehmen», ist der Städteverband überzeugt. Deshalb ist die einseitige Schutzklausel für ihn keine erstrebenswerte Lösung. «Vielmehr sollte es darum gehen, rasch im Verhältnis mit der EU Rechtssicherheit und Stabilität zu schaffen, zu prüfen wäre etwa eine neue Volksabstimmung», teilt der Verband mit.

Keine Sozialhilfe für ausländische Stellensuchende

Die Massnahmen zum verbesserten Vollzug des bestehenden FZA werden vom Städteverband positiv beurteilt. Aus Sicht der Städte und städtischen Gemeinden ist zu begrüssen, dass ausländische Stellensuchende nicht sozialhilfeberechtigt sind und dass die Regeln für den Bezug von Ergänzungsleistungen geklärt werden. Positiv hervorzuheben sind auch die Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung auf dem Arbeitsmarkt. Etwa die Erhöhung der Bussen bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen.

Eine im November 2015 vorgestellte Studie des Städteverbandes (mehr dazu hier) hat nachgewiesen, dass die EU/EFTA-Zuwanderung der letzten Jahre überwiegend positive Effekte für die Städte und die Schweiz als Ganzes gebracht hat. Die Zuwanderung hat die Wirtschaftskraft gestärkt, die soziale Vielfalt erhöht sowie Forschung und Innovation gefördert. Die ebenfalls mit der Zuwanderung einher gehenden Herausforderungen sind für die Städte bewältigbar. (mgt/aes)

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