Stadt Zürich treibt Energiezonen voran - und will notfalls nachbessern
Kühle Brise für Besitzer von Liegenschaften mit Gas- und Ölheizungen in der Stadt Zürich: In einer der kommenden Sitzungen wird der Gemeinderat entscheiden, ob Energiezonen eingeführt werden. Wahrscheinlich muss die Vorlage wegen der kantonalen Energiegesetz-Abstimmung aber nachgebessert werden.
In einer Energiezone würde der Höchstanteil an fossilen Brennstoffen bei der Wärmeerzeugung vorgeschrieben. Gemäss Vorschlag des Stadtrates sollen es maximal vierzig Prozent sein. Dies gilt für Neubauten ebenso wie für den Ersatz einer Heizung. Die neuen Energiezonen unterstützten damit das energiepolitische Ziel einer 2000-Watt-kompatiblen Transformation der Wärmeversorgung und das klimapolitische Ziel von Netto Null Treibhausgasemissionen, heisst es dazu in der Medienmitteilung der Stadtzürcher Hochbaudepartements.
Für diese Energiezonen will der Stadtrat die Bau- und
Zonenordnung(BZO) ergänzen und den regionalen Richtplan anpassen. So verlangte
es auch ein Vorstoss aus dem Gemeinderat. Diese Teilrevisionen ist nun vom
Stadtrat nun an den Gemeinderat überwiesen worden. Die Chancen, dass die
Vorlage umgesetzt wird, stehen angesichts der rot-grünen Mehrheit im Parlament gut.
Stadtrat macht weiter trotz kantonaler Abstimmung
Ursprünglich hatte der Stadtrat die Vorlage bereits Ende
2020 an den Gemeinderat überweisen wollen. Aber weil der Kantonsrat
gleichzeitig das kantonale Energiegesetz ausarbeitete, stellte der Stadtrat
seine Energiezonen-Vorlage zurück. Auch auf Kantonsebene geht es in erster
Linie darum, Öl- und Gasheizungen zum Verschwinden zu bringen.
Auch wenn es auf Kantonsebene zur Volksabstimmung kommt, macht der Stadtrat nun vorwärts. Allenfalls müsse die Vorlage dann nochmals überarbeitet werden, schreibt der Stadtrat heute in seiner Medienmitteilung. Der Nutzen einer schnellen Einführung der Energiezonen sei sicher grösser als der Aufwand für das Nachbessern.
Dass Energiezonen überhaupt eingeführt werden können ermöglicht der 2015 in Kraft getretenee §78a des Planungs- und Baugesetzes: Dieser erlaubt die Festlegung von geeigneten Gebieten für die Nutzung erneuerbarer Energien im Zonenplan. (sda/mgt/mai)