Stadt Luzern unterzeichnet Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor
«Gleicher Lohn für gleiche Arbeit»: Die Stadt Luzern tritt der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bei, die im Herbst 2016 lanciert und bereits von etlichen Kantonen und Gemeinden unterzeichnet wurde.
Quelle: Eidgenössisches Büro für Gleichstellung von Mann und Frau
Die Karte zeigt, wer die Charta bis am 29. Juni 2017 unterzeichnet hatte. Künftig wird auch die Stadt Luzern als roter Punkt auf der Karte erscheinen.
Die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor wurde im September 2016 von Bundesrat Alain Berset lanciert. Der öffentliche Sektor soll eine Vorbildfunktion in der Förderung der beruflichen Gleichstellung und der Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung einnehmen.
Der verfassungsmässige Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit» soll von Bund, Kantonen und Gemeinden umgesetzt werden – nicht nur als Arbeitgeber, sondern auch als Auftraggeber im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane.
Was die Charta will
Die Unterzeichnenden der Charta (siehe Karte) setzen sich für folgende Anliegen ein:
- Sensibilisierung für das Gleichstellungsgesetz und konkret zur Lohngleichheit bei den Mitarbeitern, die Einfluss nehmen auf die Löhne, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung
- Regelmässige Überprüfung der Lohngleichheit im eigenen Betrieb nach anerkannten Standards
- Förderung der Überprüfung der Lohngleichheit in nahestehenden Körperschaften
- Einführung von Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens
- Information über die Ergebnisse dieses Engagements
Luzern will an Bestehendes anknüpfen
Die Stadt Luzern könne mit dem Beitritt zur Charta der Lohngleichheit an die bisherigen Bestrebungen für Lohngleichheit anschliessen, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Im Personalreglement sei das Thema bereits fester Bestandteil.
Die Sensibilisierung erfolgt in Luzern vor allem über die Führungskräfte. Für die Durchsetzung der Lohngleichheit wird seit 2017 eine jährliche Überprüfung durchgeführt. Um die Ergebnisse der Bestrebungen zur Lohngleichheit zu dokumentieren, beteiligt sich die Stadt Luzern seit 2015 am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau.
Massnahmen für das Beschaffungswesen
Gemäss Medienmitteilung der Stadt Luzern sind damit drei der fünf Anliegen der Charta zur Lohngleichheit bereits umgesetzt. Handlungsbedarf bestehe vor allem noch bei zwei Punkten: Im Zusammenhang mit einem Postulat prüft der Stadtrat zurzeit Massnahmen zur Lohngleichheit im Beschaffungs- und Subventionswesen. In Bezug auf die Förderung der Lohngleichheit in nahestehenden Körperschaften wurde bis jetzt noch wenig unternommen.
Vorbildfunktion wahrnehmen
Die Stadt Luzern betont, dass sie der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor beigetreten sei, um gemeinsam mit Bund, Kantonen und anderen Gemeinden eine positive Dynamik auszulösen, um ein Zeichen zu setzen und um ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen. (mgt/nsi)