10:35 KOMMUNAL

Stadt Bern will in der Altstadt mehr Wohnraum für Einheimische

Teaserbild-Quelle: vasile23, Flickr, CC

Die Stadt Bern will die kommerzielle Nutzung von Zweitwohnungen in der Berner Altstadt stärker regulieren. Die attraktive Wohnlage soll wieder vermehrt der ortsansässigen Bevölkerung dienen.

Berner Altstadt

Quelle: vasile23, Flickr, CC

Unter den Dächern der Altstadt gibt es zu viele gewerbsmässig vermietete Zweitwohnungen.

In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach temporären Wohnnutzungen in Bern angestiegen. Online-Plattformen wie Airbnb oder Business-Appartements beflügelten den Trend. Die schmucke Berner Altstadt war entsprechend begehrt. Bereits 2017 überwies das Berner Stadtparlament einen Vorstoss «gegen Zweckentfremdung von Wohnraum in der Altstadt». Ihm will nun die Stadtregierung Rechnung tragen. Die Stimmberechtigten können voraussichtlich am 13. Februar 2022 über die Vorlage abstimmen.

Keine gewerbsmässige Vermietung

Konkret sollen jene Gebäudeteile, in denen die Bauordnung zwingend eine Wohnnutzung vorschreibt, nicht mehr gewerbsmässig vermietet werden dürfen, wie der Gemeinderat am Donnerstag mitteilte. Nicht betroffen von der neuen Regelung sind Erstwohnungen. Die klassische Untervermietung oder die temporäre Vermietung der selber bewohnten Erstwohnung – etwa bei einer längeren Ferienabwesenheit – bleiben weiterhin unbeschränkt möglich.

In der Oberen Altstadt und im Gewerbegebiet Matte betrifft die neue Regelung die Dachgeschosse. In der Unteren Altstadt und im Wohngebiet Matte ist eine Wohnnutzung über dem zweiten Vollgeschoss vorgeschrieben. In diesen Gebäudeteilen wird es künftig nicht mehr möglich sein, Business-Apartments, Ferienwohnungen oder ähnliches wiederholt kurzzeitig zu vermieten. In den übrigen Gebäudeteilen eines Altstadthauses können solche Angebote jedoch weiterhin betrieben werden.

Auf Besitzstandgarantie berufen

Auch die Nutzung von Wohnraum als Zweitwohnung wird nicht grundsätzlich verboten. Wer heute ein Angebot betreibt, das künftig nicht mehr zulässig ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auf die Besitzstandgarantie berufen. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn für die Nutzung eine wesentliche bauliche Investition getätigt wurde.

Damit Anbieter von temporären Kurzzeitvermietungen die bisher zulässige Nutzung weiterführen können, will die Stadt hier ausdrücklich den Besitzstand garantieren. Allerdings muss die Nutzung fristgerecht bei der Stadt angemeldet und die verlangten Nachweise erbracht werden. (sda/pb)

Auch interessant

Anzeige

Firmenprofile

People for Build GmbH

Finden Sie über die neuen Firmenprofile bequem und unkompliziert Kontakte zu Handwerkern und Herstellern.

Reports

analyse

Kostenfreie Reports zur Bauindustrie

Jetzt noch mehr inhaltsstarke Quartalsanalysen, kostenlos für Baublatt Abonnent*innen. Neben der Baublatt Analyse, die neu «Baublatt Project Categories» heisst, erhalten Sie ab April 2025 zwei brandneue Reports als Zusatz. Erfahren Sie hier was «Baublatt Top Players» und «Baublatt Regional Projects» zu bieten haben – wie gewohnt digital, prägnant und graphisch auf den Punkt gebracht.

Dossier

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten
© James Sullivan, unsplash

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten

Dieses Dossier enthält die Artikel aus den letzten Baublatt-Ausgaben sowie Geschichten, die exklusiv auf baublatt.ch erscheinen. Dabei geht es unter anderem um die Baukonjunktur, neue Bauverfahren, Erkenntnisse aus der Forschung, aktuelle Bauprojekte oder um besonders interessante Baustellen.

Bauaufträge

Alle Bauaufträge

Newsletter abonnieren

newsico

Mit dem Baublatt-Newsletter erhalten Sie regelmässig relevante, unabhängige News zu aktuellen Themen der Baubranche.