Stadt Bern muss Entsorgung nicht alleine zahlen
Das Berner Verwaltungsgericht kam im Januar 2011 zum Schluss, dass die Stadt die Kosten für die Entsorgung von Littering und Abfällen in öffentlichen Abfalleimern aus den Steuererträgen und damit selber bezahlen müsse. Mit seinem Urteil hatte das Verwaltungsgericht eine Beschwerde von Ladenbesitzern, angeführt von den Grossverteilern Migros und Coop, gutgeheissen. Sie hatten sich dagegen zur Wehr gesetzt, dass die Stadt die Litteringkosten über die Abfall-Grundgebühr für sämtliche Liegenschaftsbesitzer mitfinanziert. Dies wollte Bern nicht akzeptieren und gelangte mit dem Fall vor Bundesgericht.
Gemäss dem gültigen Stadtberner Abfallreglement beträgt die Gebühr für «Gebäude mit grossem Publikumsverkehr» - wie Verkaufsgeschäfte, Restaurants, Spitäler, Sportstadien und ähnliches - das 1,3-fache des Basissatzes. Take-Away-Betriebe bezahlen sogar das Doppelte.
Abweisung mit Vorbehalt
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Stadt nun zwar abgewiesen. Dabei widersprechen die Richter in Lausanne dem Verwaltungsgericht allerdings in einem wesentlichen Punkt. Entgegen seiner Ansicht könne es nicht die ausschliessliche Pflicht des Gemeinwesens sein, die Kosten der Littering- Entsorgung über Steuereinnahmen zu decken. Diese Auslagen müssten vielmehr nach dem im Umweltschutzgesetz (USG) vorgeschriebenen Verursacherprinzip finanziert werden. Dazu könnten Betriebe anteilsmässig belangt werden, wenn plausibel dargelegt sei, dass sie in besonderer Weise zur Entstehung des im öffentlichen Raum beseitigten Abfalls beitragen würden. Sofern eine ausreichende rechtliche Grundlage bestehe, könne dies etwa durch die Erhebung eines entsprechenden Zuschlags geschehen. Nur die verbleibenden Kostenanteile seien durch das Gemeinwesen in seiner Eigenschaft als Eigentümer des öffentlichen Grundes selber zu tragen.
Hausbesitzer nicht generell Verursacher
Unzulässig sei es dagegen, wenn die Stadt Bern die fraglichen Kosten gemäss ihrem Reglement über die Abfall-Grundgebühr den Gebäudeeigentümern insgesamt überbinde. Es verstosse gegen das Willkürverbot, die Liegenschaftsbesitzer generell als Verursacher der im öffentlichen Raum entsorgten Abfälle zu betrachten. Bei der Finanzierung der Entsorgung über die Grundgebühr würden denn auch rund 80 Prozent von Eigentümern von Wohn-, Verwaltungs-, und Bürogebäuden oder Industrie- und Gewerbeliegenschaften bezahlt. Bei diesen bestehe aber zwischen der Gebäudenutzung und der Abfallentsorgung höchstens ein sehr indirekter Zusammenhang.
Littering-Gebühr für Take-Aways?
Die Stadt Bern will nun die nötigen rechtlichen Anpassungen vornehmen, wie sie mitteilte. Einerseits seien die Grundgebühren für die Grundeigentümer zu überarbeiten. Diese könnten voraussichtlich mit einer Entlastung rechnen. Anderseits müsse bei den Take-Away-Betrieben genauer abgeklärt werden, wie hoch die ihnen zurechenbaren Kosten sind. Diese könnten ja laut Bundesgericht anschliessend über eine spezielle Littering-Gebühr verrechnet werden.
Die Händler ihrerseits hatten verschiedentlich darauf hingewiesen, dass auch Gratiszeitungen, Flugblätter und Zigaretten achtlos weggeworfen würden, ohne dass Verleger, Verteiler von Flyers oder die Tabakindustrie dafür zahlen müssten. Letztlich sei Littering ein gesellschaftliches Problem und dürfe nicht einseitig auf den Handel abgewälzt werden. (sda/aes)