Stadt Basel: Keine Macht mehr für Stadtbildkommission?
Die faktische Funktion einer Oberbaubehörde soll der Basler Stadtbildkommission entzogen werden. Künftig soll sie nur noch in bestimmten Fällen verbindliche Entscheide fällen können. Der Grosse Rat hat eine entsprechende Motion an die Regierung überwiesen. Die Motion ist der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) der Regierung mit 76 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Berichterstattung überwiesen worden.
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Blick vom Rhein auf das Basler Münster.
Konkret bedeutet dies, dass die Stadtbildkommission künftig nur noch bei Baubegehren in der Schonzone oder in Fällen "von grosser Tragweite oder von grundsätzlicher Bedeutung" verbindlich entscheiden können soll. Als neue Leitbehörde müsste das Bau- und Gastgewerbeinspektorat entscheiden, wann von "grosser Tragweite" oder "grundsätzlicher Natur" die Rede sein soll.
Umstritten war die Motion einzig beim Grünen Bündnis - aber auch dort nicht einstimmig. Der Vorstoss sei problematisch, da er den Schutz des Stadtbildes schwäche, sagte die Fraktionssprecherin des Grünen Bündnisses. Dem entgegnete ein SP-Sprecher, dass die heutigen Kompetenzen der Stadtbildkommission einzigartig seien, zumal sie auch kleine bauliche Eingriffe beurteile. Der Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels (SP) selber sprach sich für die Überweisung zur Berichterstattung aus.
Seit Jahren ein Politikum
Das Aufgabenspektrum und vor allem die Entscheidungsspielräume der Stadtbildkommission sind in Basel schon seit Jahren ein Politikum. Als Gremium mit einem Fachsekretariat hat sie Auswirkungen von Bauvorhaben und Reklamegesuchen auf das Stadtbild zu beurteilen. Umstritten ist, dass die Entscheide der Kommission für die Baubewilligungsbehörden verbindlich sind. Damit hat das Fachgremium faktisch die Funktion einer Oberbaubehörde. 2014 wurde dieser Umstand in einer auch von vielen bürgerlichen Grossräten mitunterzeichneten SP-Motion kritisiert. Diese ist nun am Mittwoch einstimmig abgeschrieben worden, weil die BRK eine ähnlich lautende Motion eingereicht hatte.
Die Regierung hat sich in der Vergangenheit gegen eine einschneidende Revision gewehrt. Sie berief sich dabei auf eine Vernehmlassung aus den Jahr 2017. Eine "überwiegende Mehrheit" der Teilnehmenden habe sich gegen eine Beschneidung der Entscheidungsbefugnis der Stadtbildkommission ausgesprochen. Aus diesem Grund und weil die Stadtbildkommission in mehreren Punkten bereits reorganisiert worden ist, wollte die Regierung am Status Quo festhalten.
Die Stadtbildkommission und ihr Fachsekretariat beurteilen pro Jahr rund 900 Baubegehren. Rund vier Fünftel werden direkt gutgeheissen, bei knapp 20 Prozent werden Überarbeitungen des Begehrens verlangt. Zirka 1,5 Prozent der Gesuche werden abgelehnt. Bei den strittigen Fällen, die an die Baurekurskommission und an die Gerichte weitergezogen werden, handelt es sich "schwergewichtig" um Reklamegesuche. (sda/mai)