16:37 KOMMUNAL

Sozialhilfe: «Danke, aber ich will nicht»

Teaserbild-Quelle: Bild: Oleg Golovnev/Shutterstock

Von Oliver Hümbelin *

Ein nationales Gesetz zur Ausrichtung der Sozialhilfe fehlt in der Schweiz. Entsprechend können die Bedingungen, die zum Bezug von Sozialhilfe berechtigen, von Kanton zu Kanton variieren. Orientierung schaffen aber die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Sie definieren das für die Sozialhilfe massgebende soziale Existenzminimum und geben Aufschluss darüber, wann jemand materiell als arm gilt und entsprechend Anrecht auf Unterstützungsgelder hat.

Unter der Armutsgrenze lag 2015, wer als Einzelperson weniger als 2600 Franken oder im Falle von zwei Erwachsenen mit zwei Kindern weniger als 4900 Franken monatlich verdiente. In diesen Fällen erhalten Haushalte einen Grundbetrag für den täglichen Lebensunterhalt. Zusätzlich werden die Wohnkosten sowie die Krankenkassenprämien finanziert.

Ein Viertel verzichtet

2015 lebten in der Schweiz rund 250 000 Personen mit Sozialhilfe. Darüber, wie viele keine Leistungen beziehen, obwohl sie Anrecht darauf hätten, ist aber wenig bekannt. In westlichen Ländern existieren in der Regel keine systematischen Erhebungen zum Nichtbezug von Sozialleistungen. Nicht zuletzt, weil das Quantifizieren eines nicht stattgefundenen Ereignisses hohe Anforderungen an die Daten stellt und nur mit entsprechendem Aufwand ermittelt werden kann.

Eine Studie des Zentrums für Soziale Sicherheit der Berner Fachhochschule (BFH) hat sich dieser Aufgabe angenommen und auf der Basis eines Abgleiches von Steuerdaten und offiziellen Statistiken der Sozialhilfeempfänger für den Kanton Bern abgeschätzt, wie viele keine wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, obwohl sie rechnerisch gesehen Anrecht darauf hätten. Es zeigt sich: Über den gesamten Kanton hinweg bezieht jeder vierte Anspruchsberechtigte keine Leistung.

Was könnten die Gründe sein?

Die Gründe für einen Verzicht auf Sozialhilfe sind vielfältig. In der wohlfahrtsstaatlichen Literatur werden sie üblicherweise unter vier Punkte subsumiert:

  • Mangelnde Information: Wer nicht weiss, ob ein Anspruch auf Unterstützungszahlungen besteht, wird diese nicht einfordern. Dies fällt insbesondere bei Fällen ins Gewicht, die über ein gewisses Einkommen verfügen und entsprechend nahe an der Armutsgrenze leben.
  • Verfahrensaufwand: Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfordert eine vollständige Offenlegung der persönlichen und finanziellen Situation. Der damit verbundene administrative Aufwand kann abschreckend wirken und überfordern. Ausländer müssen zudem fürchten, dass sich daraus Konsequenzen für den Aufenthaltsstatus ergeben.
  • Finanzieller Nutzen: Ist die Höhe des zustehenden Betrages zu gering oder die finanzielle Notlage nur von kurzer Dauer, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Antragstellung.
  • Psychologische und soziale Kosten: Der Bezug von Leistungen für Arme ist für viele negativ konnotiert und mit Gefühlen wie Scham verbunden. Zudem ist die Furcht vor Stigmatisierung weit verbreitet.

Deutlicher Stadt-Land-Graben

Aus welchen Gründen Anspruchsberechtigte im Kanton Bern auf Sozialhilfe verzichten, kann nicht exakt ermittelt werden. Es zeigen sich jedoch regional unterschiedliche Nichtbezugsquoten, die Hinweise zu Einflussfaktoren liefern. So ist etwa ein deutlicher Graben zwischen urbanen und ruralen Gemeinden zu erkennen.

Die Nichtbezugsquote ist in den Städten im Schnitt mit 12 Prozent deutlich tiefer als in Agglomerationen (28 Prozent) oder in ländlichen Gemeinden (50 Prozent). Dies lässt sich zum Teil mit der Wirtschaftsstruktur erklären: Landwirte können einen finanziellen Engpass besser subsistenzwirtschaftlich überbrücken und gleichzeitig müssen sie fürchten, dass sie bei einer Unterstützung mit Sozialhilfe den Hof veräussern müssen. Beides sind Faktoren, die einen Verzicht auf Sozialhilfe
begünstigten.

Demgegenüber erleichtert die Anonymität in den Grossstädten das Beziehen von Sozialleistungen. Die gemachten Auswertungen im Rahmen der Studie zeigen weiter auf, dass das politische Milieu einer Gemeinde stark mit der Nichtbezugsquote korreliert. Ein Zusammenhang der bestehen bleibt, selbst wenn wichtige weitere regionale Unterschiede wie Urbanisierungsgrad, Wirtschaftsstruktur, Sprachregion oder Bevölkerungsdichte statistisch kontrolliert werden.

In Gemeinden mit starken linken Parteien, die sich entschieden für die Sozialhilfe aussprechen, ist die Nichtbezugsquote tiefer, während Gemeinden mit rechts-konservativen Politik-Präferenzen deutlich höhere Quoten aufweisen. Das deutet darauf hin, dass psychologische und soziale Kosten beim Verzicht auf Sozialhilfe ebenso eine Rolle spielen dürften – sei dies aus Furcht vor gesellschaftlicher Ächtung oder aus eigener Überzeugung.

Auch Nichtbezug kostet

Im Vergleich zu anderen Ländern erscheint die in der besprochenen Studie ermittelte Nichtbezugsquote von Sozialhilfe eher tief. Im Ausland reicht sie bis zu 60 Prozent. Der Unterschied dürfte durch die professionellen Strukturen in der Schweiz erklärt werden: 70 Sozialdienste führen im Kanton Bern zu einer regional breiten Abdeckung mit Sozialhilfe.

Nichtsdestotrotz kann die Frage gestellt werden, welche gesellschaftlichen Folgen mit einem Nichtbezug von Leistungen der Sozialhilfe verbunden sind. Aus einer finanzpolitischen Perspektive sind damit natürlich kurzfristig geringere Kosten zu nennen. Werden Leistungen nicht bezogen, entstehen für die Allgemeinheit zunächst keine Kosten. Mit einem längerfristig ausgerichteten Fokus ist jedoch auf Folgekosten hinzuweisen. Wer auf den Bezug von Sozialhilfe verzichtet, verpasst nämlich ebenso die Möglichkeit, im Rahmenvon Beratungen seine Situation zu verbessern. Damit steigt das Risiko einer chronischen Verfestigung der Problemlage.

Zudem steigt das Risiko von gesundheitlicher Beeinträchtigung undVerschuldung erheblich. Beides kann mit hohen Kosten verbunden sein, die ebenso von der Allgemeinheit getragenwerden müssen. Wohnen zudem Kinder im Haushalt, besteht die Gefahr, dass Armut vererbt wird, weil auf Grund der knappen finanziellen Mittel nicht in die Bildung des Nachwuchses investiert wird. In diesem Kontext erscheint es daher fraglich, ob psychologische und soziale Kosten geeignete Pfeiler einer wirksamen Armutspolitik sein sollen.

* Oliver Hümbelin ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Soziale Sicherheit der Berner Fachhochschule (BFH). Er hat im Rahmen des Forschungsprojekts «Ungleichheit der Einkommen und Vermögen in der Schweiz» des Instituts für Soziologie der Universität Bern und des Fachbereichs Soziale Arbeit der BFH die Studie «Nichtbezug von Sozialhilfe: Regionale Unterschiede und die Bedeutung von sozialen Normen» verfasst.

Das Working Paper der Studie «Nichtbezug von Sozialhilfe: Regionale Unterschiede und die Bedeutung von sozialen Normen» von Oliver Hümbelin (34 Seiten) kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

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