15:13 KOMMUNAL

Schutzraumpflicht bleibt bestehen

Private Hausbesitzer müssen auch in Zukunft Schutzräume bauen. Ebenfalls in der Pflicht bleiben nach der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Gemeinden, in denen es an Notunterkünften mangelt. Der Nationalrat wollte die Schutzraumpflicht zunächst aufheben, nach den Ereignissen in Fukushima fand namentlich im bürgerlichen Lager ein Umdenken statt.

Symbolbild eines Kellers oder Luftschutzraumes

Quelle: Denny Müller/unsplash

Der Ständerat hat am Mittwoch die letzten Differenzen in der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes ausgeräumt. Die kleine Kammer revidierte ihre bisherige Meinung und ist nun auch dafür, dass der Bundesrat Art und Umfang des Materials festlegt, während die Kantone Einsatzmaterial und persönliche Ausrüstungen für Zivilschützer beschaffen müssen.

Dieser Punkt war die letzte Differenz im Gesetz. Hauptsächlich hatten National- und Ständerat in ihren Debatten darüber gestritten, ob private Hausbesitzer auch künftig Schutzräume bauen müssen. Der Nationalrat wollte die Pflicht– zwei Tage vor Fukushima– aufheben, der Ständerat nicht. Doch mit einer Kehrtwende der grossen Kammer war diese Differenz vom Tisch: Am Montag war auch eine Mehrheit des Nationalrats für die Schutzraumpflicht. Das Gesetz ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Das Gesetz ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

Zu einemUmdenken bei den bürgerlichen Parteien hatten nicht zuletzt die Ereignisse in Fukushima geführt. Linke und Grüne dagegenbezeichneten Schutzräume nach wie vor als ein veraltetes Konzept.

900 Gemeinden betroffen

Künftig müssen Schutzräume in grösseren Überbauungen ab 38 Zimmern erstellt werden, sofern es eine Lücke gibt. Bisher gilt die Schutzraumpflicht bereits ab acht Zimmern. Für kleinere Bauten müssen Hausbesitzer reduzierte Ersatzabgaben zahlen. Pro Schutzplatz sind es neu 400 bis 800 Franken statt wie bisher rund 1500 Franken.

Heime und Spitäler hingegen müssen bei Neubauten Schutzräume erstellen. Wenn dies technisch nicht möglich ist, müssen die Eigentümer Ersatzbeiträge leisten. Gemeinden in Gebieten mit zu wenigen Schutzplätzen müssen weiterhin solche erstellen– rund 900 Gemeinden sind betroffen.

Die Schweiz hat aktuell rund 8,6 Millionen Schutzplätze. Die Investitionen in die Räume belaufen sich gemäss Bundesrat auf rund 12 Milliarden Franken.

Längere Ausbildung für Kader

Weitere Neuerungen im Gesetz betreffen die Ausbildung und die Einsätze von Zivilschutzpflichtigen. Die Ausbildung werde «moderat ausgebaut», schreibt das VBS. Wie bisher sollen Zivilschutzpflichtige eine einmalige Grundausbildung von 14 bis 21 Tagen absolvieren müssen. Für angehende Kommandanten jedoch soll die Ausbildung auf 21 bis 28 Tage verlängert werden.

Die Dauer der Einsätze zugunsten der Gemeinschaft - zum Beispiel zur Unterstützung von Grossanlässen - wird auf 21 Tage pro Jahr begrenzt. Damit soll missbräuchlichen Aufgeboten auf kantonaler und kommunaler Ebene ein Riegel geschoben werden. Einsätze bei Katastrophen und in Notlagen sind weiterhin unbegrenzt möglich. (sda/mrm)

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