Sanktgaller Verwaltungsgericht weist Beschwerde von Abacus ab
Die Gemeinde Wittenbach SG muss die Software-Verträge mit der Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen AG (VRSG) teilweise offenlegen. Die detaillierten Preislisten, die Kläger Abacus einsehen wollte, bleiben jedoch geheim.
Quelle: Beat Koller (CC BY 3.0)
Die Gemende Wittenbach SG (im Bild: Gemeindehaus) hat eine spezielle Rolle im Streit zwischen VRSG und Abacus: Als Kunde der VRSG wurde sie vom ortsansässigen IT-Dienstleister Abacus in einen Rechtsfall verstrickt.
Der Rechtsstreit zwischen dem Wittenbacher Software-Entwickler Abacus und der Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen AG (VRSG) ist eine leidige Sache. Er beschäftigt praktisch alle Sanktgaller Gemeinden und viele Rechtsinstanzen. Der Grund: Abacus fühlt sich auf dem Markt benachteiligt, weil die in Gemeindebesitz befindliche VRSG von der öffentlichen Hand im Kanton St. Gallen eine Vorzugsbehandlung erhalten soll. Konkret wird den Gemeinden vorgeworfen, dass die VRSG ungerechtfertigt Aufträge ohne Ausschreibungen erhält. Nun hat das Sanktgaller Verwaltungsgericht zu einem Aspekt des Streits ein Urteil gefällt.
Das Gericht hat eine Beschwerde von Abacus vom Mai 2016 gegen die Gemeinde Wittenbach, VRSG und das kantonale Departement des Inneren abgewiesen. Mit dem Verfahren verlangte Abacus Einsicht in Leistungsverzeichnisse, Preislisten und Anhänge zu Dienstleistungsverträgen von VRSG mit der Gemeinde. Die Gemeinde Wittenbach muss gemäss Gerichtsentscheid nun zwar den Vertrag mit der VRSG offenlegen. Leistungsverzeichnisse, Preislisten und Anhänge zu den Dienstleistungsverträgen, auf die es Ababus abgesehen hatte, bleiben aber geheim.
VRSG zufrieden, Abacus verblüfft
Die VRSG begrüsst das Urteil. Indem das Verwaltungsgericht den Entscheid des Departements des Innern als richtig stütze, verhindere es, dass es im Wettbewerb zwischen den Vertriebspartnern von Abacus und der VRSG zu unzulässigen Verzerrungen komme. «Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht den Schutz unserer Geschäftsgeheimnisse anerkannt hat», erklärt Peter Baumberger, Vorsitzender der Geschäftsleitung der VRSG in einer Mitteilung. Das Verwaltungsgericht halte ausdrücklich fest, dass durch eine Offenlegung von Leistungsverzeichnisse, Preislisten und Anhängen zu den Dienstleistungsverträgen Geschäftsgeheimnisse und damit schützenswerte private Interessen verletzt würden. «Das Verwaltungsgericht nimmt damit den Vertraulichkeitsschutz auf, den auch das öffentliche Vergabewesen für sensible Geschäftsdaten garantiert», so Baumberger. «Das Gericht stellt mit seinem Entscheid klar, dass dieser Vertraulichkeitsschutz auch über den Abschluss eines Vergabefahrens hinaus bestehen bleibt.»
Abacus-CEO Claudio Hintermann hingegen versteht das Urteil nicht. «Wir sind verblüfft», sagt er auf Anfrage des Branchenportals inside-it.ch. Mit dem Urteil bleibe geheim, zu welchem Preis, welche Leistungen erbracht werden. Etwas, das im regulären, öffentlichen Beschaffungswesen nicht im verborgenen bleibe. Das Verwaltungsgericht habe es «verpasst, bei der Vergabe von IT-Aufträgen wenigsten nachträglich Transparenz zu schaffen», schreibt der Softwarehersteller weiter.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist noch lange nicht das Ende der Fehde der zwei IT-Dienstleister: Es sind Verfahren gegen 69 Sanktgaller Gemeinden am Laufen. (aes)