19:34 KOMMUNAL

Revision der Zuger Ortsplanung: Verdichtung und zahlbare Wohnungen

Teaserbild-Quelle: Mensi, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Die Stadt Zug revidiert ihre 15 Jahre alte Ortsplanung. Dies, damit  die Stadt weiter wachsen kann, aber die Lebensqualität bewahrt bleibt. Im Zentrum stehen dabei unter anderem Verdichtung, Schaffung von preisgünstigen Wohnraums sowie eine "nachhaltige und lebensfreundliche Entwicklung" in allen Stadtquartieren.

Blick auf Zug bei Sonnenuntergang (Juni 2008)

Quelle: Mensi, eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Blick auf Zug.

Mit dem neuen kommunalen Richtplan und der Gesamtrevision der Nutzungsplanung solle die Stadt "qualitätsvoll" verdichtet werden, teilte das Präsidialdepartement der Stadt Zug  heute Montag mit. Zudem trage die neue Nutzungsplanung dem angespannten Wohnungsmarkt Rechnung: Dazu werden zusätzliche Zonen für preisgünstigen Wohnungsbau definiert sowie der Zugang zu preisgünstigem Wohnraum für die Stadtzuger Bevölkerung über die neue Bauordnung gesichert.

Ein Schwerpunkt bildet in der Ortsplanung auch der  Schutz des Ortsbildes: Weil Zug im Inventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) gelistet ist, sind für eine qualitätsvollen Weiterentwicklung und aber auch für bessere Rechtssicherheit spezielle oder überlagernde Schutzzonen im Zonenplan und in der Bauordnung festgelegt worden.

Zusätzliche Flächen für Sport, mehr Schutz für Gewässer

Raum für öffentliche Nutzung und Sportinfrastruktur ist ein weiteres Thema: So wird im Hinblick auf das erwartete Bevölkerungswachstum die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeIB) erweitert, sodass zusätzliche Flächen für Sport- und Freizeitnutzungen geschaffen werden können, etwa auf der Allmend Nord. Ein Premiere gibt es mit dem reividierten Stadtzuger Zonenplan ebenfalls: Erstmals ist der Gewässerraum verbindlich festgelegt worden. Diese Massnahme soll dem Hochwasserschutz, der Renaturierung von Gewässern und dem Schutz der Lebensräume zugute kommen.

Der Stadtrat hat die Gesamtrevision am letzten Dienstag zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Nach der Behandlung im Stadtparlament, wird sie öffentlich aufgelegt. (mai/mgt/sda)



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