18:19 KOMMUNAL

Restaurant „La Torre“ in Basel: Bundesgericht lehnt aufschiebende Wirkung ab

Teaserbild-Quelle: Wikimedia Common, TheBernFiles, Public Domain

Im Streit um das historische Gebäude des früheren Restaurants „La Torre“ auf dem Bruderholz in Basel hat das Bundesgericht ein Machtwort gesprochen: Die Richter lehnten das Gesuch des Eigentümers um aufschiebende Wirkung ab. Die Behörden hatten verlangt, dass er bis Ende März Unterhaltsarbeiten vornimmt.

Gemäss der heute Dienstag veröffentlichten Zwischenverfügung kann der Beschwerdeführer nicht aufzeigen, dass ohne diese Massnahme ein erheblicher, nicht wieder gutzumachender Nachteil entsteht. Sein Gesuch hatte der Liegenschaftsbesitzer damit begründet, dass er vom Basler Bau- und Verkehrsdepartement aufgefordert worden sei, bis Ende März 2022 Unterhaltsarbeiten an der Liegenschaft an der Reservoirstrasse 240 vorzunehmen. Ansonsten würde bei der Basler Regierung eine sogenannte Ersatzvornahme beantragt.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass der Beschwerdeführer auch gegen eine allfällige Ersatzvornahme den Rechtsweg bestreiten könnte. Es weist das Gesuch ab. In der Sache selbst hat das oberste Gericht der Schweiz noch nicht entschieden.

Streit zwischen Besitzer und Kanton seit zwei Jahren

Der Liegenschaftsbesitzer und der Kanton streiten sich seit rund zwei Jahren um die Zukunft des Bauwerks: Das einstige Ausflugsrestaurants beim Wasserturm ist mittlerweile versprayt und heruntergekommen; Der Eigentümer will das Gebäude abreissen und mit neuen Wohnungen ersetzen. Im Quartier konnte man sich mit diesen Plänen nicht anfreunden, mit einer Petition konnten sich Anwohner erfolgreich gegen das dieses Ansinnen wehren: Im November 2020 stellte die Basler Regierung das Äussere des Gebäudes und den Garten unter Denkmalschutz.

Die Regierung begründete dies damit, dass das Gebäude „ein Zeugnis der Basler Sozial- und Kulturgeschichte und im Ensemble mit dem Wasserturm und der historischen Grünanlage auf dem Bruderholz städtebaulich wertvoll“ sei. Die Liegenschaft war 1925/1926 von den Basler Architekten Rudolf Suter und Otto Burckhardt gebaut worden. Daraufhin hatte der Eigentümer beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen den Regierungsentscheid eingereicht. Vergangenen November wies das Gericht die Beschwerde jedoch ab. Nun muss das Bundesgericht über den Fall entscheiden.

Kanton kann Massnahmen zum Erhalt der Immobilie anordnen

Ob das Bau- und Verkehrsdepartement inzwischen eine Ersatzvornahme bei der Basler Regierung beantragt hat, will eine Sprecherin auf Anfrage nicht bekanntgeben: „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir uns derzeit nicht zu Details äussern.“ - Die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung bedeutet aber grundsätzlich, dass der Kanton trotz des laufenden Verfahrens vor Bundesgericht Massnahmen zum Erhalt der Liegenschaft anordnen kann. Wie die Sprecherin weiter erklärte, befindet der Regierungsrat über eine allfällige Ersatzvornahme.  (sda/mai)

(Verfügung 1C_181/2022 /PFA, vom 07.04.2022)


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