Raumplanung soll nicht mehr an der Kantonsgrenze enden
Mit einer weiteren Revision des Raumplanungsgesetzes will der Bundesrat der Zersiedelung der Schweiz Einhalt gebieten und das Kulturland schützen. Raumplanung soll künftig nicht mehr an Kantons- und Gemeindegrenzen aufhören.
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Die Vorlage, die der Bundesrat am 5. Dezember in die Vernehmlassung geschickt hat, sieht eine engere Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden in der Raumplanung vor. Nur so könne die Nachhaltigkeit der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sichergestellt werden, schreibt die Regierung in einer Mitteilung.
Die Kantone sollen beauftragt werden, im Rahmen der Richtplanung zu prüfen, ob sogenannte funktionale Räume festgelegt werden müssen. Darin müssten die beteiligten Gemeinwesen die Raumentwicklung gemeinsamen planen. Gehen diese Räume über die Kantonsgrenzen hinweg, soll der Bund die erforderlichen Planungen vornehmen können, falls diese nach einer bestimmten Frist nicht vorliegen.
Bund will sich einmischen dürfen
Der Bund soll sich auch in die Raumplanung einmischen können, wenn es um Verkehrs- oder Energieinfrastrukturen von nationalem Interesse geht. Solche müssten schon in den kantonalen Richtplänen berücksichtigt werden. Zudem soll der Bund Möglichkeiten erhalten, Räume freizuhalten, die für bauliche Infrastrukturanlagen von nationalem Interesse langfristig benötigt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ist der Kulturlandschutz. Ziel ist insbesondere der Erhalt ackerfähiger Böden. Für den Fall, dass solche für Bauprojekte beansprucht werden, schlägt der Bundesrat eine Kompensationspflicht vor.
Der Bundesrat nimmt mit der Vorlage Anliegen verschiedener nationaler und kantonaler Initiativen auf sowie die Herausforderungen, die sich aus der Energiestrategie 2050 ergeben. Zudem erfüllt er sein eigenes Versprechen, die Folgen des Bevölkerungswachstums ohne weitere Einschränkung der Zuwanderung abzufedern. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Mai 2015. (sda/mrm)