18:06 KOMMUNAL

Obwaldner Gemeindepräsidenten fordern Steuererhöhung auf Kantonsebene

Teaserbild-Quelle: Bild: Ikiwaner (CC BY-SA 3.0)

Es sei für die Gemeinden des Kantons Obwalden nachvollziehbar, dass der Regierungsrat Massnahmen zur Entlastung des Staatshaushaltes geprüft hat und auch umsetzen will, teilt die Gemeindepräsidein-Konferenz Obwalden mit. Allerdings sei in diesem Prozess die Rede davon, dass es zu keinen Umverteilungen auf die Gemeinden kommen soll. Nun befürchten die Gemeindepräsidenten aber, dass vorgängig mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) Kostenverschiebungen zu Ungunsten der Gemeinden vorgenommen werden. Denn unterdessen wurde bekannt, dass die Gemeinden mit dem KAP gemäss Regierungsrat Netto mit rund 3,1 Millionen belastet werden sollen. Weiter kommen zahlreiche Sparmassnahmen hinzu, welche indirekt eine Auswirkung auf die Gemeinden haben dürften.

Gemeinden mit Schulden, Kanton mit Vermögen

«Die Finanzlage in allen Gemeinden ist auch mit Blick auf die anstehenden Investitionen sehr angespannt. Zudem verfügen die Gemeinden Total bereits heute über Nettoschulden von CHF 84 Millionen Franken . Während dem der Kanton mindestens aktuell noch über ein Nettovermögen verfügt», heisst es in der Mitteilung. Unter diesem Gesichtspunkt mache eine Umverteilung keinen Sinn. «Sollten die finanziellen Ressourcen auf kantonaler Ebene nicht reichen, ist die Prüfung einer Steuererhöhung in Erwägung zu ziehen. Die Gemeinden unterstützen ein solches Vorgehen», teilen die Gemeindepräsidenten unmissverständlich mit.

Zankapfel Jugendpolitik

Als Beispiel des Vorgehens des Kantons wird die Kinder- und Jugendförderung genannt: Im Kinder- und Jugendförderungsgesetz sind die Aufgaben zwischen dem Kanton und der Gemeinden aufgeteilt. Unter anderem besteht als Koordinationsstelle im Bereich der Jugendförderung die Stelle des kantonalen Jugendbeauftragten. Weiter regelt dieses Gesetz, dass die Gemeinden bis zum Alter von 16 Jahren und der Kanton ab 16 Jahren für die Jugendförderung zuständig sind. Der Kanton ist unter anderem auch für den Betrieb des Jugendpavillons in Sarnen zuständig. «Diese Aufteilung hat sich so bewährt und soll im Sinne der Sache weitergeführt werden», schreiben die Gemeindepräsidenten.

Jetzt will sich der Kanton aus der Jugendarbeit verabschieden. Diese Massnahme wäre eine Umverteilung der Aufgabe und Kosten auf die Gemeinden. Erst vor 2 Jahren wurde das Kinder- und Jugendförderungskonzept erlassen und ist aus einem gemeinsamen Prozess zwischen den Gemeinden und dem Kanton entstanden. Der Grundsatz, dass die öffentliche Kinder- und Jugendförderung eine Verbundaufgabe des Kantons und der Gemeinden ist, war dabei unbestritten. Die Zuständigkeiten und die Finanzierung wurden klar geregelt.

Die Gemeinden seien immer davon ausgegangen, dass Aufgaben- und Kostenverschiebungen im Rahmen des gemeinsamen Projektes «Aufgabenüberprüfung zwischen dem Kanton und den Gemeinden» diskutiert und nicht einseitig vom Kanton in eigener Regie vollzogen würden. (mgt/aes)

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