Neues Basler Wohnschutzgesetz: Rekurs gegen Abbruchbewilligung gutgeheissen
Die Basler Baurekurskommission hat einen Rekurs des Basler Mieterinnen- und Mieterverbands gegen die Abbruchbewilligung für mehrere Wohnhäuser in Riehen BS gutgeheissen. Laut dem Entscheid hat die erstinstanzliche Bewilligungsbehörde Bestimmungen aus dem neuen Wohnschutzgesetz zu wenig berücksichtigt.
Der rechtliche Streit um die Abbruch- und Neubaubewilligung auf dem Areal von zwei bestehenden Doppelmehrfamilienhäusern an der Rainallee in Riehen gilt als Präzendenzfall für die Umsetzung der neuen Wohnschutzbestimmungen im Basler Wohnraumfördergesetz. Und der aktuelle Entscheid der Baurekurskommission zur Abbruchbewilligung wird nun vom Basler Mieterinnen- und Mieterverband (MV) als Etappensieg dargestellt.
Wohnschutzvorgaben nicht berücksichtigt
Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat habe als erstinstanzliche Bewilligungsbehörde die im Falle von Wohnungsnot strengen Wohnschutz-Vorgaben aus dem Wohnraumfördergesetz nicht genügend berücksichtigt, heisst es. So müssten die neuen Wohnungen derselben Kategorie zugerechnet werden können wie die alten Wohnungen und den Bedürfnissen der Wohnbevölkerung dienen. Zudem müssten besondere ökologische Voraussetzungen erfüllt sein.
Des Weiteren rügte die Baurekurskommission die Vorinstanz darin, dass sie dem rekurrierenden MV das rechtliche Gehör verweigert habe. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat muss seine Abbruchbewilligung nun also auch im Sinne des gesetzlichen Wohnschutzes neu überdenken. (sda/mai)