Neuer Deutschtest für Einbürgerungsverfahren
Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat einen Deutschtest entwickelt, mit dem die Gemeinden die sprachliche Integration von Einbürgerungswilligen überprüfen können. Er soll für eine einheitliche Beurteilung nach dem neusten fachlichen Stand sorgen.
Quelle: Bild: Wai Meng Lee/Flickr
Einen Deutschkurs besuchen – für einbürgerungswillige Migranten fast ein Muss. Zumal der neue Zürcher Deutschtest für die Einbürgerung künftig auch gleich in den Sprachschulen durchgeführt werden kann.
In den letzten Jahren hat die sprachliche Integration als Einbürgerungsvoraussetzung stark an Bedeutung gewonnen. Ob Einbürgerungswillige über angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, prüfen im Kanton Zürich die Gemeinden. Die Kantonsverfassung verlangt dies ausdrücklich. Rund ein Drittel der Zürcher Gemeinden lässt Einbürgerungswillige darum bereits heute Sprachtests durchlaufen.
Zusammen mit externen Experten hat das Gemeindeamt jetzt einen kantonalen Deutschtest auf dem neusten fachlichen Stand entwickelt. Die bisher gemachten Erfahrungen mit Sprachtests im Einbürgerungsverfahren sind in den neuen Test eingeflossen. Schon heute wird das sprachliche Anforderungsprofil, das dem Test zugrunde liegt, von verschiedenen Bildungseinrichtungen angewendet. Diese haben an der Weiterentwicklung des Tests mitgearbeitet. Der neue Deutschtest bietet Gewähr für eine faire und professionelle Sprachbeurteilung und ist inhaltlich auf die kommunikativen Anforderungen im Alltag von Einbürgerungsbewerbern ausgerichtet.
Verwendung ist freiwillig
Das Gemeindeamt stellt interessierten Bildungseinrichtungen den Test ab sofort kostenlos zur Verfügung. Diese müssen allerdings vorgegebene Anforderungen erfüllen und sich schriftlich zu ihrer Einhaltung verpflichten. Gemeinden, die den kantonalen Deutschtest anwenden wollen, können eine dieser Bildungseinrichtungen mit der Testdurchführung beauftragen.
Ziel des Gemeindeamtes ist es, die Gemeinden zu unterstützen. Die Verwendung des Tests ist freiwillig. Die Gemeinden können weiterhin eigene oder von Dritten entwickelte Deutschtests anwenden. (mgt/aes)