15:09 KOMMUNAL

Neue Regeln für Basels Allmenden

Das 1927 eingeführte Allmendgesetz werde der intensiveren Nutzung der Allmend und der wichtig gewordenen Mitsprache der Bevölkerung nicht gerecht, teilte die Regierung mit. Die steigende Nutzung für Freizeit, Gastronomie, Verkauf und Kultur führe zu mehr Interessenskonflikten mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner besonders im Stadtzentrum und am Rheinufer.

Mit Planungsinstrumenten habe bisher jeweils ein Ausgleich erzielt werden können, hält die Regierung fest: So mit Bespielungsplänen für öffentliche Orte, dem Boulevardplan für Strassencafés und dem sogenannten Gastronomie-Sekundärlärm-Beurteilungsinstrument. Die Instrumente wurden bisher jedoch nur informell angewendet und sollen im NöRG nun eine Rechtsgrundlage erhalten.

Neu auch Ausdehnung möglich

Neu sollen zudem auch private Grundstücke dem Gesetz unterstellt werden können. Das NöRG könnte somit auf Orte wie den Theaterplatz oder das Kasernenareal angewendet werden, die bisher zwar wie Allmend genutzt wurden, aber rechtlich keine sind. Oder es könnten ihm etwa Pausenhöfe von Schulhäusern unterstellt werden.

Voraussetzung für eine solche Ausweitung ist, dass der Kanton über das jeweilige Grundstück das Verfügungsrecht respektive die Zustimmung der Berechtigten hat. Eine entsprechende Vereinbarung wäre laut Auskunft des Bau- und Verkehrsdepartements von der Regierung zu genehmigen. Die Verwaltung, etwa die Stadtreinigung oder die Verkehrspolizei, könnte den Ort dann wie Allmend behandeln.

Im Falle des Kasernenareals hatten 2011 Einsprecher gegen das «Basel Tattoo» darauf verwiesen, dass das Areal nicht Allmend sei: Eine blosse Allmendbewilligung reiche daher für den Anlass nicht. Die Einsprecher, die sich nicht gegen das «Tattoo», sondern gegen die immer stärkere Nutzung des Areals stellen wollten, blieben indes erfolglos: Die Verwaltung trat auf die Einsprache nicht ein.

Nur noch eine Bewilligung

Das NöRG will im weiteren eine Vereinfachung auch bei den Bewilligungen vornehmen. So wird die bisherige Unterscheidung zwischen der Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch, etwa im Falle eines Boulevardcafés, und der Verleihung bei einer Sondernutzung, etwa im Falle eines Fischergalgens am öffentlichen Rheinbord, fallen gelassen.

Künftig soll es nur noch eine Nutzungsbewilligung geben: Jegliche über den schlichten Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinausgehende Nutzung wird vom neuen Gesetz als Nutzung zu Sonderzwecken behandelt.

Ein weiterer Verzicht betrifft die Dienstbarkeiten, beispielsweise Baurechte, die im öffentlichen Raum eingerichtet werden können: Für diese soll nicht mehr ein Bebauungsplan vorgeschrieben werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juni. (sda/mrm)

Auch interessant

Anzeige

Firmenprofile

Spälti Elektro AG

Finden Sie über die neuen Firmenprofile bequem und unkompliziert Kontakte zu Handwerkern und Herstellern.

Reports

analyse

Kostenfreie Reports zur Bauindustrie

Jetzt noch mehr inhaltsstarke Quartalsanalysen, kostenlos für Baublatt Abonnent*innen. Neben der Baublatt Analyse, die neu «Baublatt Project Categories» heisst, erhalten Sie ab April 2025 zwei brandneue Reports als Zusatz. Erfahren Sie hier was «Baublatt Top Players» und «Baublatt Regional Projects» zu bieten haben – wie gewohnt digital, prägnant und graphisch auf den Punkt gebracht.

Dossier

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten
© James Sullivan, unsplash

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten

Dieses Dossier enthält die Artikel aus den letzten Baublatt-Ausgaben sowie Geschichten, die exklusiv auf baublatt.ch erscheinen. Dabei geht es unter anderem um die Baukonjunktur, neue Bauverfahren, Erkenntnisse aus der Forschung, aktuelle Bauprojekte oder um besonders interessante Baustellen.

Bauaufträge

Alle Bauaufträge

Newsletter abonnieren

newsico

Mit dem Baublatt-Newsletter erhalten Sie regelmässig relevante, unabhängige News zu aktuellen Themen der Baubranche.