14:55 KOMMUNAL

Neue Informationen für den atomaren Ernstfall

Rund um die Schweizer Kernkraftwerke sind zwei Notfallschutzzonen definiert. Die Zone 1 hat einen Radius von fünf Kilometern rund um das Kernkraftwerk, die Zone 2 hat einen Radius von zwanzig Kilometern rund um die Zone 1. Für diese Notfallschutzzonen haben Bund und Kantone aktuelle Informationsunterlagen erarbeitet. Im atomaren Ernstfall hätte die Bevölkerung in diesen Zonen aktualisierte Checklisten, eine Broschüre und einen Zonenplan zur Verfügung. Der Versand an die Bevölkerung ist für die nächsten Tage vorgesehen. Auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungs-schutz sind die Unterlagen auch elektronisch einsehbar: www.bevoelkerungsschutz.ch.

Kanton Aargau besonders betroffen

Mit den Kernkraftwerken Beznau I und II, Leibstadt und Gösgen (SO) ist der Kanton Aargau besonders daran interessiert, aktuelle Unterlagen an die Bevölkerung in den Notfallschutzzonen 1 und 2 abgeben zu können. Weitere betroffene Kantone sind Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Luzern, Neuenburg, Solothurn, Waadt und Zürich.

Durch die Verteilung der neuen Informationsunterlagen können bei der Bevölkerung weitere Fragen auftauchen. Aus diesem Grund stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz vom 1. bis zum 10. Februar 2012 eine spezielle Telefon-Hotline zur Verfügung. Unter der Nummer 061 202 05 69 werden Anfragen zum Notfallschutz beantwortet. Die kostenpflichtige Hotline ist von Montag bis Samstag jeweils zwischen 08.00 Uhr und 19.00 Uhr in Betrieb.

Keine direkte Reaktion auf Fukushima

Die aktuelle Informationskampagne ist keine Reaktion auf den Kernkraftwerk-Unfall in Fukushima vom März 2011. Die entsprechenden Planungen starteten bereits wesentlich früher. Auch der Zeitpunkt für die Verteilung wurde bereits vor den Ereignissen in Fukushima festgelegt. Die Informationsunterlagen sind jedoch nach den Ereignissen in Fukushima nochmals überprüft und in Einzelheiten angepasst worden.

Mit der Informationskampagne erfüllen die Kantone einen klaren gesetzlichen Auftrag. Dieser ist festgelegt in der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) vom 20. Oktober 2010. Die entsprechenden Kosten müssen die AKW-Betreiber übernehmen.

2004/05 wurden in den Zonen 1 und 2 Jodtabletten direkt an die Bevölkerung abgegeben. Das Gebiet der übrigen Schweiz wird als Zone 3 bezeichnet. In diesem Gebiet werden allfällig erforderliche Schutzmassnahmen durch die zuständigen Stellen der Notfallorganisation angeordnet. (mgt/aes)

Auch interessant

Anzeige

Firmenprofile

Gurtner Baumaschinen AG

Finden Sie über die neuen Firmenprofile bequem und unkompliziert Kontakte zu Handwerkern und Herstellern.

Reports

analyse

Kostenfreie Reports zur Bauindustrie

Jetzt noch mehr inhaltsstarke Quartalsanalysen, kostenlos für Baublatt Abonnent*innen. Neben der Baublatt Analyse, die neu «Baublatt Project Categories» heisst, erhalten Sie ab April 2025 zwei brandneue Reports als Zusatz. Erfahren Sie hier was «Baublatt Top Players» und «Baublatt Regional Projects» zu bieten haben – wie gewohnt digital, prägnant und graphisch auf den Punkt gebracht.

Dossier

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten
© James Sullivan, unsplash

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten

Dieses Dossier enthält die Artikel aus den letzten Baublatt-Ausgaben sowie Geschichten, die exklusiv auf baublatt.ch erscheinen. Dabei geht es unter anderem um die Baukonjunktur, neue Bauverfahren, Erkenntnisse aus der Forschung, aktuelle Bauprojekte oder um besonders interessante Baustellen.

Bauaufträge

Alle Bauaufträge

Newsletter abonnieren

newsico

Mit dem Baublatt-Newsletter erhalten Sie regelmässig relevante, unabhängige News zu aktuellen Themen der Baubranche.