15:52 KOMMUNAL

Nationalrat für Abgabe auf Neueinzonungen

Passiert die Vorlage in dieser Form die Schlussabstimmungen, ziehen die Initianten der Landschaftsinitiative ihr Begehren zurück, wie Otto Sieber, Zentralsekretär von Pro Natura und Mitglied des Initiativkomitees sagte.

Möglich wird dies mit zwei weitgehenden Bestimmungen: Einerseits steht im Gesetz neu explizit, dass überdimensionierte Bauzonen reduziert werden müssen. Kantone dürfen künftig nur noch Bauzonenreserven für 15 Jahre haben. Der Bundesrat hätte eine implizite Formulierung derselben Pflicht bevorzugt.

Leuthard: Mehrwertabgabe gerecht

Andererseits hat der Nationalrat - wie zuvor schon der Ständerat - einer Mehrwertabgabe zugestimmt: Wenn eine Parzelle bei einer Neueinzonung in Bauland an Wert gewinnt, wird neu eine Abgabe von mindestens 20 Prozent fällig. Dies jedoch erst, wenn das Land tatsächlich dauerhaft überbaut oder verkauft wird. Mit dieser Abgabe hat die grosse Kammer ein Mittel geschaffen, um die Redimensionierung von Bauzonen zu entschädigen.

Das neue Instrument erlaube es, dass mit Bauland haushälterisch umgegangen werde, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Zudem sei es «nichts als gerecht, wenn ein Grundeigentümer, der ohne sein Zutun mit einem Planungsentscheid des Gemeinwesens über Nacht zum Millionär wird, zumindest einen Teil dieses Mehrwertes der Allgemeinheit zurückgibt». Mit diesem Geld könnten Planungsverlierer entschädigt werden.

Der Nationalrat hatte die Mehrwertabgabe bei seiner Erstberatung im Herbst 2011 noch deutlich abgelehnt. In seiner neuen Zusammensetzung hat er dieser nun mit 117 zu 71 Stimmen deutlich befürwortet. Vor allem die CVP stimmte am Donnerstag viel geeinter als im vergangenen Herbst. Die Zustimmung aller kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren zu diesem Punkt, vereinfachte wohl die Entscheidfindung.

Mit Hilfe der SP ergänzte die SVP den Artikel mit einer Einschränkung: Die Abgabe soll verringert werden, wenn auf selbstgenutztem Land, das ein- oder umgezont wird, landwirtschaftliche, gewerbliche oder industrielle Ersatzliegenschaften gebaut werden.

Weniger grosse Bauzonen

Dass die grosse Kammer mit 95 zu 83 Stimmen und gegen den Willen des Bundesrates auch der Reduktion von überdimensionierten Bauzonen zustimmte, kam überraschend. Mit der Zustimmung zur Version des Ständerates, wonach neue Siedlungen schwergewichtig geplant werden sollen, die auch mit dem öffentlichen Verkehr angemessen erschlossen sind, hat die grosse Kammer gegen den Willen der Bürgerlichen noch eine weitere Differenz aus dem Weg geschaffen. Dennoch bleiben mehrere kleinere Differenzen zum Ständerat, weshalb die Gesetzesvorlage in eine dritte Runde geht. (sda/aes)

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