Mehr Schutz für St. Galler Stadtbäume
Ab November ist die Ausweitung der Baumschutzgebiete nun in der Stadt St. Gallen rechtskräftig: Bäume, deren Stammumfang 80 Zentimeter übersteigt, können dann in bestimmten Gebieten nicht mehr ohne Bewilligung gefällt werden. Das Bau- und Umweltdepartement hat die Rechtmässigkeit der Zonenplanänderung bestätigt und einen entsprechenden Rekurs abgewiesen.
Im rechtsgültigen Zonenplan der Stadt St.Gallen werden verschiedene Gebiete von einem «Gebiet mit schutzwürdigen Grünflächen mit Baumbestand» respektive von «Baumschutzgebieten» überlagert. Wer hier ein Baum fällen will, muss ab einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern eine Bewilligung einholen. Betroffen sind laut Stadt vor allem Teile des Rosenbergs, des Bernegghangs bis zu den Mülenen, die städtischen Parkanlagen, die Gräben, welche die Altstadt umgeben sowie die Friedhofanlagen und weitere Gebiete mit «wertvollem Baumbestand».
Das Stimmvolk der Stadt hatte der Erweiterung der Baumschutzgebiete im März 2023 mit einem Mehr von 66.1 Prozent Grünes Licht erteilt. Mit der Erweiterung werde das Baumschutzgebiet auf das ganze Baugebiet der Stadt ausgeweitet, schreibt die Stadt in ihrer Medienmitteilung. Damit könne der Baumschutz gestärkt und die schwer nachvollziehbare Ausscheidung der heutigen Baumschutzgebiete im Zonenplan korrigiert werden.
Rekurs verhinderte die Umsetzung des erweiterten Baumschutzes
Allerdings konnte die Erweiterung bislang nicht angewendet werden. Urasche war ein hängiger Rekurs verschiedener Gruppierungen beim Bau- und Umweltdepartement. Unter anderem hatte sich der Hauseigentümer-Verband gewehrt. Bezweifelt wurde die rechtliche Zulässigkeit der Zonenplanänderung. Doch nun hat das Bau- und Umweltdepartement die Rechtmässigkeit der Zonenplanänderung bestätigt und den Rekurs abgewiesen. Da dieser Entscheid unangefochten geblieben sei, könne die Inkraftsetzung der Zonenplanänderung auf den 1. November erfolgen. (mgt/mai/sda)