Malters LU will sich zentrumsnahe Landreserve sichern
Die Gemeinde Malters LU will sich mit einem Landabtausch eine zentrumsnahe Landreserve sichern. Am Dienstag wurden entsprechende Verträge unterzeichnet. In Kraft treten diese aber nur, wenn auch die Stimmberechtigten am 27. November dem Abtausch zustimmen.
Quelle: Nienetwiler - Own work wikimedia CC BY-SA 3.0
Blick auf die Gemeinde Malters.
Die Gemeinde Malters ist Eigentümerin der ausserhalb des Dorfes gelegenen landwirtschaftlichen Liegenschaft Witenthor. Ursprünglich gehörte diese zu einem 1870 erbauten Bürgerheim mit einem Gutsbetrieb. Mit der Eröffnung des Alterswohnheims Bodenmatt wurde das Bürgerheim 1988 abgelöst.
Im Jahr 2010 wurden die Gebäude des einstigen Bürgerheims an einen privaten Investor verkauft. Die Gemeinde behielt dabei jedoch die landwirtschaftliche Liegenschaft Witenthor. Heute sind im ehemaligen Bürgerheim Wohnungen und Pferdeställe untergebracht.
Baulandreserve von 45‘000 Quadratmetern
Nun beabsichtigt der Gemeinderat von Malters ein Tauschgeschäft der Liegenschaft Witenthor mit der landwirtschaftlichen Liegenschaft Feld, wie die Gemeinde am Mittwoch mitteilte. Die Liegenschaft Feld ist teilweise von Bauzonen umschlossen oder grenzt an bestehende Bauzonen. Vom Tausch verspricht sich die Gemeinde «enorme strategische Möglichkeiten», heisst es.
Mittel- bis langfristig sei das Feld das einzige Areal, das gute Chancen hätte, um eingezont zu werden. Mit dem Tausch kommt Malters nach eigenen Angaben zu einer Baulandreserve von 45'000 Quadratmetern. Genutzt werden könnte sie etwa für die Erweiterung der Schulanlagen Eischachen und Muoshof oder das Alters- und Pflegeheim Bodenmatt.
Abstimmung über Tauschgeschäft
Der Tausch soll auf den 1. Dezember 2025 vollzogen werden. Der Vertrag mit dem Witenthorpächter soll bis zu dessen Pensionierung weitergeführt werden. Der neue Eigentümer werde den landwirtschaftlichen Betrieb weiterführen, teilte die Gemeinde mit.
Der Gemeinderat weist ferner darauf hin, dass das Halten eines Landwirtschaftsbetriebs nicht Kernaufgabe einer Gemeinde sei. Zudem werfe der Pachtzins nur einen bescheidenen Nettoertrag ab. Über den Landabtausch entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne am 27. November 2022. (sda/pb)