Luzerner Regierungsrat will auf Regierungsstatthalter verzichten
Soll die Aufsicht über die Luzerner Gemeinden künftig von den jeweils zuständigen Departementen wahrgenommen werden und die Gemeinden mehr Autonomie erhalten? Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat zwei Varianten zur Organisation der Gemeindeaufsicht und favorisiert den Vorschlag, auf die Regierungsstatthalter zu verzichten.
Quelle: Bild: Wolf-Dieter/wikicommons
Haben die Luzerner Gemeinden bald keine Statthalter mehr? Blick vom Pilatus auf die Region Luzern.
Mit der Einsetzung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden per 1. Januar 2013 hat sich der Aufgabenkreis der Regierungsstatthalter um rund einen Viertel verringert. Aufgrund dieser Entwicklung sah die Vernehmlassungsvorlage des Regierungsrates zur künftigen Gemeindeaufsicht den Verzicht auf die Regierungsstatthalter und ausserdem die Stärkung der Gemeindeautonomie vor.
Der Verzicht auf die Regierungsstatthalter macht eine Verfassungsänderung nötig. Die Vernehmlassung ergab seitens der Gemeinden eine klare Mehrheit (44 Ja, 19 Nein) für die Übertragung der Aufsicht an die Departemente, ebenso sprachen sich der Verband Luzerner Gemeinden sowie der Gemeindeschreiberverband grundsätzlich für diese Lösung aus. Bei den Parteien befürworteten die FDP, Grüne, Grünliberale und SP die Verfassungsänderung, dagegen sprachen sich die CVP und die SVP aus.
Mehr Kompetenzen für Gemeinden
Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass künftig auf dezentrale Aufsichtsbehörden gänzlich verzichtet werden soll und schlägt eine entsprechende Verfassungsänderung vor. Im Rahmen von Departementsreformen seien in der Verwaltung eigentliche Kompetenzzentren entstanden, schreibt die Regierung in ihrer Botschaft an den Kantonsrat. Indem bestimmte Aufsichtstätigkeiten künftig in den fachlich zuständigen Departementen ausgeführt würden, können das Wissen und das Know-how für die Gemeindeaufsicht und damit auch das Dienstleistungsniveau für die Gemeinden besser für die Zukunft gesichert werden. Die Regierung erachtet die Aufrechterhaltung von Kleinstdienststellen für Regierungsstatthalter als weniger zielführend. Im Zuge der Reorganisation will die Regierung den Gemeinden ausserdem mehr Kompetenzen einräumen. Die neuen Regelungen stehen damit im Einklang mit der Strategie zur Stärkung der Gemeinden, die der Kanton Luzern seit Längerem verfolgt.
Weil in der Vernehmlassung einzelne politische Parteien zur Abschaffung der dezentral organisierten Aufsichtsbehörden kritisch Stellung genommen haben, wird dem Kantonsrat zusätzlich zu der bevorzugten Variante 1 eine Variante 2 zur Diskussion unterbreitet. Diese sieht vor, dass die Gemeindeaufsicht innerhalb einer Dienststelle dezentral erbracht wird und die Verfassung nicht geändert würde. (mgt/aes)