13:46 KOMMUNAL

Luzern: Stadtrat geht Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» zu weit

Teaserbild-Quelle: Photo by Jon Fu on Unsplash

Die Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» will die Anzahl von Kurzzeitvermietungen in der Stadt Luzern auf 90 Tage pro Jahr beschränken. Sowohl dauerhaft bewohnte Wohnungen als auch Zweitwohnungen wären betroffen. Dies geht dem Stadtrat zu weit. Er hat darum einen Gegenvorschlag mit mehr Handlungsspielraum ausgearbeitet.  

Blick auf den Vierwaldstättersee von einem Balkon aus.

Quelle: Photo by Jon Fu on Unsplash

In manchen Quartieren bald ein Luxus? Für kurze Zeit in Luzern wohnen, zum Beispiel mit Blick auf See und Werft.

Die Kurzzeitvermietungen von Wohnungen haben in der Stadt Luzern über die letzten Jahre stark zugenommen. Sie bieten zwar eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Übernachtungsmöglichkeiten. Gleichzeitig bergen sie aber auch das Risiko, dass die Anzahl dauerhaft vermieteter Wohnungen sinkt.

Deshalb fordert die SP mit ihrer 2021 lancierten Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren», dass Wohnungen für touristische Zwecke höchstens noch 90 Nächte pro Jahr vermietet werden dürfen. Diese Regelung würde für alle Wohnungen gelten, das heisst sowohl für Zweit- als auch für dauerhaft bewohnte Wohnungen. Auf diese Weise wollen die Initianten temporären Vermietungen im grossen Stil einen Riegel schieben und dafür sorgen, dass der ortsansässigen Bevölkerung dauerhafter Wohnraum zur Verfügung steht. Als Reaktion auf die Initiative wurde ein parlamentarischer Vorstoss eingereicht, der den Stadtrat auffordert, die Ablehnung der Initiative zu beantragen und einen Gegenvorschlag zu erarbeiten.

«Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» zu radikal für den Stadtrat

Die Ansicht der Initiantinnen und Initianten, dass eine ungebremste Zunahme der Kurzzeitvermietungen das Wohnangebot verknappt und verteuert und in den Wohngebieten Lärmprobleme verursachen kann, teilt der Stadtrat, wie es in der Medienmitteilung der Stadt heisst. Auch sei es ihm ein zentrales Anliegen, den Wohnraum für ortsansässige Personen zu sichern. Gleichzeitig brauche es für einen attraktiven Tourismus- und Wirtschaftsstandort Luzern aber auch ein ausgewogenes Angebot an Kurzzeitvermietungen.

Der Stadtrat erachtet die Initiative als zu radikal. Er ist der Meinung, dass die eigene Wohnung bezüglich der Anzahl Vermietungstage nicht eingeschränkt werden soll: Sie solle bei längerer Abwesenheit – zum Beispiel bei längeren Reisen – weiterhin für mehr als 90 Nächte pro Jahr vermietet werden dürfen. Daher will er nur Zweitwohnungen regulieren.

Reglement für Kurzzeitvermietungen statt BZO

Im Gegensatz zur Initiative will der Stadtrat die Regulierung auch nicht in der Bau- und Zonenordnung (BZO) festschreiben, sondern in einem Reglement. Ein Reglement biete im Gegensatz zur BZO das erforderliche Mass an Flexibilität für spätere Anpassungen in diesem dynamischen und schnelllebigen Geschäftsmodell, hält er in der Medienmitteilung fest. Im Reglement ist festgehalten, dass Zweitwohnungen grundsätzlich bis maximal 90 Nächte pro Jahr für Kurzzeitaufenthalte vermietet werden dürfen. - Damit am Wirtschafts- und Tourismusstandort Luzern genügend Ferien- und Businesswohnungen zur Verfügung gestellt werden können, möchte der Stadtrat entgegen dem Vorschlag der Initianten Zweitwohnungen erlauben, das Zweitwohnungen aber auch länger vermietet werden dürfen, weil sie erst dann wirtschaft­lich rentabel seien. In einem solchen Fall muss dies jedoch bewilligt werden.

Kontingente in der Altstadt

Überdies will der Stadtrat Kontingente in den den Quartieren Altstadt/Wey, Bruch/Gibraltar, Hirschmatt/Kleinstadt und Neustadt/Voltastrasse vorsehen: Hier sollen maximal 1,5 Prozent aller Wohnungen länger als 90 Nächte für Kurzzeitvermietungen zur Verfügung gestellt werden dürfen. In den übrigen Quartieren liegt das Kontingent bei einem Prozent. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Allmendzone, die Tourismus- und die Landwirtschaftszone.

Die Kontingentbewilligung für eine Wohnung ist für maximal zehn Jahre gültig. Braucht es eine Verlängerung, kann ein Jahr vor Ablauf ein Gesuch um Erneuerung gestellt werden. Ist das Kontingent zu diesem Zeitpunkt schon ausgeschöpft, haben Gesuche auf der Warteliste Vorrang. Weiter soll, wer  bereits eine Zweitwohnung im Jahr vor Inkrafttreten des Reglements für mehr als 90 Nächte pro Jahr rechtmässig an Dritte vermietet hat, bei der Erstvergabe ein Anrecht auf eine Bewilligung für zehn Jahre haben – auch wenn das Kontingent für das entsprechende Quartier bereits voll ist.

Bedürfnisse von Tourismus und Wirtschaft

Der Stadtrat sei überzeugt, dass mit dem Gegenvorschlag sowohl die Ansprüche der Wohnbevölkerung, als auch jene des Wirtschafts- und Tourismusstandortes berücksichtigt werden, heisst es in der Medienmitteilung. – Er beantragt deshalb beim Grossen Stadtrat, die Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» abzulehnen und den Gegenvorschlag gutzuheissen.  Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 22. September 2022 darüber befinden.  (mai/mgt)

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