Luzern: Stadt und Kanton streiten wegen Schulhaus
An der Schulanlage Grenzhof in Luzern scheiden sich die Geister: Der Kanton will sie ins kantonale Denkmalverzeichnis eintragen, was es der Stadt verunmöglicht, die sanierungsbedürftigen Gebäude mit einem Neubau zu ersetzen. Der Stadtrat will nun gegen den Entscheid des Kantons Beschwerde führen.
Quelle: Screenshot Google Maps
Abreissen oder unter Denkmalschutz stellen? Stadt und Kanton Luzern sind sich bei der Schulanlage Grenzhof nicht einig.
Stadt und Kanton Luzern sind sich uneins, was die Unterschutzstellung der dringend sanierungsbedürftigen Schulanlage Grenzhof anbelangt. Der Kanton will den 60er-Jahre-Komplex als «eines der wichtigsten Werke» der Luzerner Architekten Friedrich E. Hodel und Hans U. Gübelin ins kantonale Denkmalverzeichnis eintragen. Damit kann die Stadt, die einen Neubau vorzieht, die Anlage lediglich sanieren.
Schlechte Gerüche plagen Kinder
Nun will die Stadt Beschwerde gegen den Entscheid des Kantons führen. Dies, weil der Stadtrat den Erhalt der Schulanlage wegen der hohen Schadstoffbelastung und des baulichen Zustandes als unverhältnismässig erachtet. Denn laut Stadt plagen seit mehreren Jahren schlechte Gerüche Kinder und Lehrpersonen. Trotz installierter Lüftungsgeräte verbesserte sich die die Situation «nicht in allen Belangen». Daneben liess die Stadt in den einzelnen Schulzimmern regelmässig Schadstoffmessungen durchführen. Dabei sind einem der Gebäude erhöhte Naphtalinwerte registriert worden, was zur Folge hatte, dass man die dort untergebrachten Kinder in einem anderen Bereich der Anlage platzierte.
Die Stadt sei sich ihrer Verantwortung gegenüber historischen und aus denkmalpflegerischer Sicht erhaltenswerter Bausubstanz bewusst, schreibt die Stadt dazu in ihrem Communiqué. Der Stadtrat habe sich «sehr sorgfältig» mit dem Erhalt der Anlage auseinander gesetzt. Er gehe davon aus, dass eine nachhaltige Schadstoffsanierung und die Erdbebenertüchtigung eine Eingriffstiefe erfordern würden, die einem Neubau gleichkommen würde.
Beim Kanton ist man gegenteiliger Ansicht: Eine umfassende Sanierung sowie Anpassungen an die Bedürfnisse des heutigen Schulbetriebs sind in den Augen des Kantons möglich, ohne dass der Dankmalwert damit geschmälert würde. Zudem verweist der Kanton in der Medienmitteilung darauf, dass die Sanierungskosten von 28 Millionen Franken nicht derart hoch seien, als dass eine Sanierung finanziell unverhältnismässig und nicht zumutbar wäre. Ein Neubau kostete 33 Millionen.
Pläne für Architekturwettbewerb sistiert
Vergangenen Oktober hatte der Grosse Stadtrat die Pläne der Stadtregierung für einen Ergänzungsbau beim Schulhaus Rönnimoos und einen Abriss des Schulhauses Grenzhof gestützt. Er bewilligte einen Kredit zur Durchführung eines Architekturwettbewerbs. Im letzten März kam das Stadtparlament aber auf diesen Entscheid zurück und sistierte diese Pläne, bis die Frage des Demkmalschutzes geklärt sei. (mai/sda)