Lockerere Bestimmungen für Aushub-Deponien
Das geltende Recht soll in erster Linie mit Rücksicht auf enge Voralpentäler geändert werden, in denen der Platz für Aushubdeponien knapp ist, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste heisst. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) hält es für sinnvoll, in der Nähe von Aushubstellen Möglichkeiten für das Deponieren von Material vorzusehen.
Damit könnten die Umwelt belastende Transporte vermieden werden. Die Kommission will mit dem Revisionsvorschlag eine Berner Standesinitiative umsetzen. Heute sind Verbauungen und Korrekturen, aber auch Überdeckungen von Fliessgewässern nur unter bestimmten und im Gesetz genannten Voraussetzungen zulässig, zum Beispiel für den Hochwasserschutz. (sda/aes)