Literaturtipp: Umsetzung des Herbizidverbots
Seit 2001 ist die Verwendung von Herbiziden auf Strassen, Wegen und Plätzen auch für Privatpersonen untersagt. Die neue Publikation des Bundesamts für Umwelt Bafu fragt: Wer weiss davon, wer hält sich dran?
Quelle: rostichep/Pixabay
Für Bienen und andere bedrohte Insekten bedeuten Herbizide den sicheren Tod.
Im öffentlichen Sektor ist die Anwendung von Mitteln zur Unkrautbekämpfung auf Strassen, Wegen und Plätzenseit mehr als 30 Jahren untersagt. Das Verbot gilt seit 2001 auch für Privatpersonen. Das Bafuwollte in Erfahrung bringen, inwiefern das Herbizidverbot bei den Anwendern bekannt ist und umgesetzt wird. Zu diesem Zweck wurden Fragebögen versendet.662 davon kamen ausgefüllt zurück, was einerRücklaufquote von gut 50 Prozententspricht. Dies ist eine Verbesserung im Vergleich zu 2010, als eine ähnliche Studie bereits einmal durchgeführt wurde und die Fragebogen-Rücklaufquote 30 Prozent betrug.
Herbizidverbot nicht umsetzbar?
Die Ergebnisse zeigen, dass Herbizide auf besagten Flächen eingesetzt werden, auch wenn die Anwender das Verbot kennen. 45 Prozent der Befragten fanden, ein Anwendungsverbot sei nicht umsetzbar.Vergleicht man die Ergebnisse der Studien von 2010 und 2017 kann als Tendenz festgehalten werden, dass sich in Bezug aufBekanntheit und Umsetzung des Verbotssowohl bei Fachleuten als auch bei Privatpersonen nur wenig verändert hat. Insgesamt setzt mehr als die Hälfte der Befragten Herbizide im Unterhalt ein, zum Teil auch auf Flächen, auf welchen die Anwendung verboten wäre. Im Gegensatz zu Privaten, von denen die Hälftenoch nie etwas vom Anwendungsverbot gehört haben, kennen über 90 Prozentder Fachleute das Verbot. (mgt/lfr)