Lärmschutz: Laubbläser sollen in Zürich nur noch im Herbst dröhnen
Laubbläser sollen in der Stadt Zürich bald ausgelärmt haben. Zumindest dann, wenn kein Laub auf dem Boden liegt: Der Zürcher Stadtrat und das Stadtparlament ihre Nutzung nur noch von Oktober bis Dezember erlauben.
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Die Stadt Zürich will mit der Beschränkung der Laubbläser auf die Monate Oktober bis Dezember diese wieder auf ihre Hauptfunktion zurückführen.
Wie der Stadtrat heute Mittwoch mitteilte, hat er dem Parlament die Weisung für ein weitgehendes Laubbläser-Verbot vorgelegt. Im Parlament dürfte diese Form des Lärmschutzes unbestritten sein. Hatte sich doch vor einem Jahr hatte die linksgrüne Mehrheit des Gemeinderats für ein weitgehendes Laubbläser-Verbot ausgesprochen und den Stadtrat mit der Ausarbeitung der Vorlage beauftragt. In einer der kommenden Sitzungen wird das Parlament nun die Allgemeine Polizeiverordnung entsprechend abändern.
Erlaubt werden Laubbläser dann nur noch im Herbst, das heisst von Oktober bis Dezember. Während der übrigen Monate sind die für ein Grossteil der Menschen akustisch nervigen Geräte künftig verboten - sowohl für die städtische Reinigung als auch für Private, die ihren Garten oder ihre Garageneinfahrt säubern wollen. In den letzten Jahren hätten Hauswartungen, Gartenunternehmen und Baufirmen die Geräte vermehrt genutzt, um Dreck aller Art von Vorplätzen, Einfahrten, Grünflächen und Baugerüsten zu entfernen, heisst es dazu in der Medienmitteilung des Sicherheitsdepartements. Dabei entstünde Lärm und es würden Feinstaub, Bakterien, Viren, Pilzsporen und Wurmeier aufgewirbelt und verteilt. Zudem töteten Laubbläser und Laubsauger Kleinlebewesen und zerstörten deren Lebensräume.
In den Monaten Januar bis September soll allerdings kein absolutes Verbot gelten: In dieser Zeit kann das Sicherheitsdepartement Ausnahmen bewilligen, jedoch nur für elektrisch betriebene Geräte und nur dann, wenn es keine Alternative gibt. Nach dem Sechseläuten und nach der Streetparade dürften die städtischen Angestellten somit weiter mit Laubbläsern für Ordnung sorgen können.
Laubbläser ist drei Mal so effizient wie ein Laubrechen
Die Grüne Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart musste das Verbot gegen ihren eigenen Willen ausarbeiten. Sie wollte die Geräte auf öffentlichem Grund eigentlich weiterhin ganzjährig einsetzen. An Orten mit viel Abfall seien sie eine grosse Hilfe, etwa unter Sitzbänken oder auf Treppen, sagte sie im Parlament. Ein Mitarbeiter mit Laubbläser sei drei mal so effizient wie einer mit Laubrechen.
Zudem erachtet sie das Verbot bei Privaten als "schwierig durchsetzbar". Man könne sich ja schon vorstellen, wie Nachbarn bei der Polizei anrufen würden, weil jemand in einem Verbotsmonat einen Laubbläser nutze. Dabei seien die Polizei-Mitarbeitenden bekanntlich jetzt schon ausgelastet.
Gegen das Laubbläser-Verbot waren damals im Parlament FDP, SVP und die Mitte. Die Mitte war für weniger Verbotsmonate, weil "wegen des Klimawandels ja oft schon vor Oktober Blätter fallen". SVP und FDP hingegen lehnten das Verbot aus Prinzip ab. Sie kritisierten die "linksgrüne Verbotskultur". (sda/mgt/mai)