Kompostbeutel haben die Prüfung bestanden
Von Susan Glättli*
Die Verwirrung war vorprogrammiert: Denn die sogenannten Compobags, in denen organische Abfälle für die Kompostierung respektive die Vergärung gesammelt werden können, sind aus dünner Biokunststofffolie gefertigt. Rein äusserlich ist nicht erkennbar, ob es sich dabei um gewöhnlichen Kunststoff oder um ein kompostierbares, pflanzliches Produkt handelt. Erschwerend kommt hinzu, dass längst nicht alle sogenannten Biokunststoffe tatsächlich biologisch abbaubar sind. Kein Wunder also, dass die Entsorgungsfachleute in den Gemeinden und die Grüngutverwerter vorsichtig sind, wenn es darum geht, Produkte aus Biokunststoffen in der Grüngutsammlung anzunehmen.
Klare Kennzeichnung der Biokunstoffe nötig
Kompostprodukte und Gärgut sollen idealerweise zurück in den Kreislauf, das heisst aufs Feld. Wenn diese Produkte Kunststofffetzen enthalten, so ist das optisch störend und schlecht für die Vermarktung. «Die Grüngutverwerter betreiben viel Aufwand, um Kunststoffsäcke und andere Störstoffe auszusortieren, zum Teil von Hand», erklärt Daniel Trachsel vom Verband der Kompostier- und Vergärwerke der Schweiz. Auch biologisch abbaubare Kunststoffsäcke werden konsequent aussortiert und landen in der Verbrennung, wenn sie sich optisch nicht von konventionellen Kunststoffsäcken unterscheiden lassen. Nur wenn sie durch eine klare Kennzeichnung von Auge als kompostierbar erkennbar sind, gelangen sie in den Vergär- respektive Kompostierprozess.
Nach jahrelangen Diskussionen haben sich die wichtigsten Hersteller, Händler und Verwerter von biologisch abbaubaren Produkten in der Schweiz im September 2012 endlich auf eine einheitliche, klare Kennzeichnung geeinigt. «Biologisch abbaubar» oder «kompostierbar» soll neu nur noch auf Produkten stehen, welche in der Grüngutschiene willkommen sind und verarbeitet werden können.
Bei den Überlegungen zur Kennzeichnung war es der damit betrauten Arbeitsgruppe wichtig, möglichst grosse Klarheit über den Entsorgungsweg zu schaffen. So empfiehlt die Firma «BioApply», die biologisch abbaubare Verpackungen herstellt, ihren Kunden und Händlern heute, für alle Säcke aus kompostierbarem Material den Gitterdruck zu verwenden, damit sie im Grüngut leicht identifiziert werden.
«Dies war zu Beginn schwierig. Denn so bleibt nur 30 Prozent der Verpackungsoberfläche für die Vermarktung», sagt Frédéric Mauch, Gründer von «BioApply», «doch wir stossen zunehmend auf Verständnis, dass Überlegungen zur Verwertung in das Produktdesign einfliessen müssen.» Nicht kompostierbare, aber aus nachwachsenden Rohstoffen gefertigte Säcke derselben Firma sind mit «biobasiert» gekennzeichnet und sollen damit nicht ins Grüngut gelangen.
Abbaubares Einweggeschirr
Für biologisch abbaubares Einweggeschirr lautet der Konsens anders: da das Material dicker ist, dauert die Kompostierung respektive Vergärung länger. Ausserdem ist das Risiko gross, dass es mit nicht abbaubarem Geschirr vermischt wird. «Bei grossen Veranstaltungen erarbeiten wir gemeinsam mit dem Organisator ein Rücknahmekonzept für das Einweggeschirr. Und dann werben wir auch mit der Kompostierbarkeit, sonst nicht», sagt Hanspeter Burri von Pacovis. Es wurde ausgehandelt, dass Einweggeschirr dann zur Verwertung angenommen wird, wenn der Organisator einer Veranstaltung mit dem Grüngutverwerter Kontakt aufnimmt, das Geschirr kontrolliert einsammelt und als geschlossene Charge abliefert. Einzelnes Einweggeschirr hingegen soll nicht in die kommunale Grüngutsammlung. Wenn es im Detailhandel angeboten wird, soll es daher gemäss dem Konsens die Aufschrift «aus nachwachsenden Rohstoffen» und das Kehrichtsacksymbol tragen.
Zurückhaltende Detailhändler
Die zwei grössten Detailhändler in der Schweiz sind sehr zurückhaltend bei der Einführung von Produkten und Verpackungen aus Biokunststoffen. Kompostbeutel sind bei Migros wie auch bei Coop die einzigen Produkte, die aus biologisch abbaubaren Kunststoffen bestehen und auch so deklariert werden. Es laufen jedoch Versuche mit anderen Biokunststoff-Produkten, diese werden aber nicht so bezeichnet.
Guido Fuchs von Coop erklärt, man versuche auch bei den Markenartikeln zu verhindern, dass Verpackungen mit «biologisch abbaubar» oder ähnlichem beschriftet werden, wenn sie nicht in die Grüngutschiene gelangen sollen. Da nicht alle Detailhändler der Schweiz am Konsens mitgearbeitet haben und dieser rechtlich nicht bindend ist, werden allerdings weiterhin Produkte auf den Markt kommen, welche ihm nicht nicht entsprechen.
Mehr Information nötig
Die Konsensliste ist nicht nur für Grüngutverwerter von Nutzen: Die Gemeinden können nun einheitlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern kommunizieren, was im Grüngut erwünscht ist und was nicht. Die Menge an Grüngut in der Gemeinde wird durch die Annahme von Kompostbeuteln und Einweggeschirr aus Fasern kaum steigen.
Um die Qualität des Grüngutes zu erhalten, sind eine stete, klare Kommunikation und genügend Kontrollen nötig. In der Stadt Biel hat es sich bewährt, konsequent Grüngutcontainer, welche Störstoffe enthalten, zurückzuweisen und den Inhalt via Kehricht entsorgen zu lassen. «Dieses Vorgehen hat sich herumgesprochen und man achtet auf sauberes Grüngut. So erreichen wir, dass in dem bereitgestellten Grüngut weniger als 1 Prozent Störstoffe vorhanden sind», erklärt Silvan Kocher vom Strasseninspektorat Biel.
Die Stadt Biel hat bereits 2001 die Verwendung von Kompostbeuteln eingeführt und informiert seither mit einer gut illustrierten Broschüre, was gesammelt wird. Kocher empfiehlt ausserdem, Normcontainer für die Bereitstellung des Grünguts zu verwenden. Diese könnten mit einer Verkaufsaktion verbreitet werden.
Auch für Gärgutsammlung
Dass Compobags im Grüngut zunehmend willkommen sind, ist aber nicht nur ein Resultat der besseren Kennzeichnung. Mehrere Städte und Gemeinden sind daran, für eine zusätzliche Energiegewinnung die Grüngutsammlung auf Rüst- und Speiseabfälle auszuweiten. Diese vergärbaren Abfälle riechen stark und verschmutzen die Container vor dem Haus. Darum erleichtert es die Logistik, wenn die Rüst- und Speiseabfälle in ein abbaubares Säckchen gefüllt werden. Es bleibt allerdings die Frage offen, ob der Energiegewinn durch diese Abfälle die Herstellung der vielen Säckchen wieder aufwiegt.
Biokunststoff: Ein vieldeutiger Begriff
Das «Bio» im Begriff Biokunststoff kann sich auf den Rohstoff oder aber auf die Abbaubarkeit des Materials beziehen:
- Biobasierte Kunststoffe sind aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und können dieselben Eigenschaften haben wie gängige fossile Kunststoffe.
- Biologisch abbaubare Kunststoffe können sowohl aus fossilen als auch aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.
- Bei oxo-abbaubaren Kunststoffen zerfällt das Material in winzige Stücke, die nicht oder nur sehr langsam abbaubar sind.
Die biologische Abbaubarkeit wurde durch die Europäische Norm EN 13432 definiert. Diese findet zwar europaweit Verwendung, garantiert aber nicht, dass so gekennzeichnete Kunststoffe problemlos in einer Grosskompostieranlage oder auf dem Heimkompost verwertet werden können.
* Susan Glättli ist Fachjournalistin mit den Spezialgebieten natürliche Ressourcen, Recycling und nachhaltiges Wirtschaften. Sie betreibt die Agentur «ecotext» mit Sitz in Bern.