Knatsch zwischen VRSG und Abacus
Kürzlich präsentierte die Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen (VRSG) ihre Partnerschaft mit IT&T, einer auf Gesamtlösungen für öffentliche Verwaltungen spezialisierte Tochterfirma von Fritz & Macziol aus Rotkreuz ZG, für eine neue Finanzlösung für Gemeinden. Gar nicht glücklich mit diesem Entscheid ist Claudio Hintermann, CEO des Ostschweizer Software-Herstellers Abacus. Im Interview mit dem «St. Galler Tagblatt» bezeichnet er das Vorgehen der Konkurrenz als «skandalös». Der Grund: Obwohl die VRSG vollständig im Besitz der öffentlichen Hand ist, wurde der Auftrag freihändig vergeben. «Kann es im Interesse der St. Galler Behörden als Mehrheitsaktionäre der VRSG sein, dass einer St. Galler Firma die Teilnahme an einer Ausschreibung verunmöglicht wird?», fragt Hintermann rhetorisch.
Mit der Vergabepraxis in der Schweiz scheint er generell nicht glücklich zu sein: «Wir sind es gewohnt, dass bei öffentlichen Vergebungen nicht alles mit rechten Dingen zugeht, und haben dazu lange geschwiegen. Aber eine solche Vorgehensweise in unserem Heimatkanton? Irgendwann ist das Fass voll.»
VRSG: «Wir sind keine Vergabestelle»
Die VRSG reagiert auf die harsche Kritik des Mittbewerbers umgehend: «Die Rechtslage ist eindeutig. Als privatrechtliche Marktteilnehmerin und Anbieterin von IT-Dienstleistungen ist die VRSG keine Vergabestelle im Sinne des öffentlichen Beschaffungsrechts. Die Auswahl von Lieferanten und Partnern liegt vollumfänglich in der unternehmerischen Freiheit der VRSG. Daran ändert die Tatsache nichts, dass die Kunden der VRSG das Aktienkapital des Unternehmens halten», teilt die Firma mit. Dies wurde auch durch zwei auf das öffentliche Beschaffungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte in einem Gutachten im Auftrag der VRSG bestätigt.
Abacus: «VRSG-Kunden müssen jetzt selber ausschreiben»
Das sieht Abacus wiederum ganz anders: «Bei der VRSG handelt es sich um ein öffentliches Unternehmen, das auch vollständig im Besitz der öffentlichen Hand ist. Solche Unternehmen können öffentlichrechtlich wie auch privatrechtlich organisiert sein. Falsch ist auch die Aussage, die VRSG sei – nur weil sie privatrechtlich organisiert ist – nicht dem GATT/WTO-Abkommen und den entsprechenden Ausschreibungsgesetzen unterstellt. Im Abkommen, welches die Schweiz mit unterschrieben hat, werden privatrechtlich organisierte Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand als Teil des Vertrages angesehen», so Hintermann.
Rechtliche Schritte will Abacus aber vorerst nicht ergreifen, denn die Leidtragenden seien nicht primär sie, sondern gemäss Hintermann «alle Gemeinden und Städte, die der VRSG angeschlossen sind. Da sie es unterlassen hat, das Finanzwesen GATT/WTO-konform auszuschreiben, ist es gemäss unseren juristischen Abklärungen wahrscheinlich, dass die Kunden der VRSG nun selber eine öffentliche Ausschreibung vornehmen müssten, bevor sie die neue Lösung nutzen dürften. Dies wäre mit beträchtlichem Aufwand und Kosten für die involvierten Parteien verbunden».
VRSG: «Verschiedene Partner evaluiert»
Für die neue Gesamtlösung «VRSG | FIS FinanzSuite» habe die VRSG nicht einfach einen Auftrag vergeben, sondern einen kompetenten Partner gesucht, der mit ihr zusammen die neue Gesamtlösung entwickeln kann, stellt Peter Baumberger, Vorsitzender der Geschäftsleitung der VRSG, klar: «Wir haben verschiedene Varianten und mögliche Partner evaluiert. Bei der Entscheidung waren nicht in erster Linie kurzfristige, sondern strategisch langfristige, nachhaltige Kosten-Nutzen-Überlegungen entscheidend. Insbesondere erreichen wir das Ziel, unsere Finanzlösung technologisch auf eine neue Plattform zu stellen, und können diese Plattform im Miteigentum selbst weiterentwickeln und auf dem Markt anbieten.» (aes/mgt)