Kleine Photovoltaik-Anlagen brauchen keine Bewilligung mehr
Mit diesem Systemwechsel in der Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren (VPeA) erhofft sich der Bundesrat, dass die Solaranlagen rasch gebaut und in Betrieb genommen werden können und gleichzeitig die Sicherheit der Anlage gewährleistet bleibt. Dank der neuen Regelungen können kleine Photovoltaik-Anlagen und andere kleine Stromerzeugungsanlagen künftig ohne Genehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (Esti) gebaut werden.
Kontrolle statt Bewilligung
Hauptpunkt der revidierten VPeA ist die Anhebung der Untergrenze für die Planvorlagepflicht von Energieerzeugungsanlagen, so dass kleinere Anlagen künftig ohne elektrotechnische Genehmigung erstellt werden können. Als Ausgleich für die damit wegfallende vorgelagerte technische Kontrolle solcher Anlagen wird eine technische Abnahmekontrolle und eine periodische Kontrolle eingeführt.
Damit sei sichergestellt, dass diese Anlagen einerseits rasch erstellt und in Betrieb genommen werden können und andererseits die Sicherheit der Anlage ohne grossen administrativen Aufwand während ihrer ganzen Lebensdauer gewährleistet is, teilt das Bundesamt für Energie (BFE) mit.
Die neue Regel gilt ab dem 1. Dezember. Für kleine Photovoltaikanlagen auf Dächern hat das Parlament bereits die Baubewilligungspflicht aufgehoben. (mgt/sda/aes)