16:10 KOMMUNAL

Kitesurfen ab Mitte Februar grundsätzlich erlaubt

Teaserbild-Quelle: Bild: Vicki Watkins (CC BY 2.0)

Vor zwei Jahren hat der Bundesrat beschlossen, das seit 2001 in der Schweiz bestehende allgemeine Kitesurfverbot auf Gewässern per 15. Februar 2016 aufzuheben. Da die Gewässerhoheit bei den Kantonen liegt, können diese aber auch unter dem neuen Recht ein Verbot oder Einschränkungen vorsehen.

Für den Kanton Luzern etwa hat der Regierungsrat entschieden, die folgenden Bereiche für das Kitesurfen freizugeben:
• Luzernischer Teil des Vierwaldstättersees ausserhalb der Seebuchten von Luzern und Horw
• Südlicher Teil des Sempachersees mit Einschränkungen
• Luzerner Teil des Zugersees mit Ausnahme der inneren Uferzone

Regierungsrat für Mittelweg auf dem Sempachersee

Insbesondere auf dem Sempachersee war die Regulierung umstritten. In der Vernehmlassung gingen kontroverse Meinungsäusserungen der politischen Parteien und Verbände ein. Die Anstössergemeinden befürworten die Zulassung des Kitesurfens, allerdings sprachen sich einige auch für verschiedene Einschränkungen aus.

Der Regierungsrat hat sich schliesslich für einen Mittelweg zwischen Totalverbot und unregulierter Freigabe entschieden. Damit sollen einerseits die Schutzziele für den relativ kleinen See berücksichtigt werden: Erhaltung der See- und Uferlandschaft als Lebensraum, Sicherung des Gebiets durch schonende Nutzung sowie Bewahrung empfindlicher Tier- und Pflanzenarten vor Störungen. Andererseits soll die Ausübung des Sports möglich sein.

Überprüfung nach zwei Jahren

«Im Unterschied zu anderen Wassersportarten benötigt das Kitesurfen viel Raum für die Bereitstellung des Geräts, beim Starten und Landen sowie für das Befahren auf dem See. Bei entsprechenden Windaufkommen werden hohe Geschwindigkeiten erreicht», heisst es in einer Mitteilung der Luzerner Staatskanzlei. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat deshalb das Strassenverkehrsamt beauftragt, die neue Regelung des Kitesurfens auf dem Sempachersee zusammen mit den Fachstellen und Fachverbänden nach zwei Jahren zu überprüfen und allenfalls Anpassungen vorzuschlagen.

Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis wird nun der südliche Teil des Sempachersees für das Kitesurfen freigegeben. Das erlaubte Gebiet nimmt eine bestehende Wasserskizone und die Uferabstände von 300 Metern analog den bestehenden Schutzzonen als Begrenzungen auf.

Die Uferzone darf lediglich auf dem kürzesten Weg zum Starten und Landen an geeigneten Plätzen befahren werden. Hinzu kommen die weiteren Verkehrsvorschriften des Bundesrechts, insbesondere die Abstandsvorschrift zu Schilfbeständen und anderen Wasserpflanzen, welche alle Seenutzer zu beachten haben. Damit wird ein wesentlicher Teil des Sees freigegeben und mit der Uferzone kann den Befürchtungen bezüglich Naturschutz und der Verkehrssicherheit der Seenutzer Rechnung getragen werden. Start- und Landeplätze kann der Kanton indes aus rechtlichen Gründen nicht bereitstellen. Sie sind nach Bedarf von den Sportverbänden mit den Standortgemeinden und allenfalls weiteren Grundeigentümerinnen auszuhandeln.

Verbot auf Hallwilersee bleibt bestehen

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hatte bereits am 18. August 2015 für den Hallwilersee ein Kitesurf-Verbot erlassen. Der Kanton Luzern übernimmt das Verbot auch für seinen Teil des Sees. Für den Luzerner Teil des Zugersees übernimmt der Kanton Luzern die Regelung der beiden Kantone Zug und Schwyz, welche das Kitesurfen mit Ausnahme der inneren Uferzone erlaubt. (mgt/aes)

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