14:47 KOMMUNAL

Kein «Racial Profiling»: Zürcher Stadtpolizisten freigesprochen

Teaserbild-Quelle: RaphiD/Pixabay

Das Bezirksgericht Zürich hat drei Stadtpolizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Gefährdung des Lebens freigesprochen. Sie mussten sich wegen einer eskalierten Polizeikontrolle verantworten.

Polizeikontrolle

Quelle: RaphiD/Pixabay

Die polizeiliche Kontrolle eines gebürtigen Nigerianers lief 2009 in Zürich aus dem Ruder. Nun wurden die Polizisten von verschiedenen Vorwürfen freigesprochen (Symbolbild).

Der Privatkläger, ein gebürtiger Nigerianer, warf den Polizisten vor, ihn bei einer nächtlichen Polizeikontrolle im Oktober 2009 zusammengeschlagen, gewürgt und mit Pfefferspray besprüht zu haben – obwohl er auf seine Herzoperation und seinen implantierten Herzdefibrillator hingewiesen habe. Der Vorwurf: Er wurde Opfer von rassistischer Polizeigewalt.

Während der Privatkläger die Schuld auf die Polizisten schob, sprachen diese – zwei Männer und eine Frau – in der Verhandlung von einer Notwehrsituation. Der Mann habe sie angegriffen und von einer Herz-OP sei nie gesprochen worden. Er habe noch nie erlebt, dass jemand so auf sie losgegangen sei wie bei dieser Kontrolle, sagte einer der Polizisten.

Der Mann, dem kurz zuvor eine künstliche Herzklappe eingesetzt worden war, erlitt unter anderem einen gebrochenen Lendenwirbel, Prellungen im Gesicht und am Hals, eine Zerrung am Oberschenkel und eine ernsthafte Knieverletzung.

Freispruch und Genugtuung

Das Bezirksgericht Zürich stellte sich bei der Urteilseröffnung ganz auf die Seite der drei Stadtpolizisten und sprach sie von sämtlichen Vorwürfen frei. Sie erhalten zudem aufgrund der «ausserordentlichen Belastung» durch das knapp 9 Jahre dauernde Verfahren eine Genugtuung von je 5000 Franken.

Das Gericht zweifelte an den Aussagen des Privatklägers. Diejenigen der Polizisten seien hingegen glaubhaft und würden mit dem Verletzungsbild des Privatklägers übereinstimmen. «Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Polizisten lügen sollen», sagte der Richter.

Für das Gericht war klar, dass der Privatkläger die Situation eskalieren liess. «Er ist komplett ausgerastet», sagte der Richter. «Die Beamten passten sich der Eskalationsstufe an.» Auch sei die Ausweiskontrolle rechtmässig gewesen, betonte der Richter.

Die Polizisten ordneten die Kontrolle aufgrund einer Fahndungsmeldung an. Das Gericht habe die Bilder mit dem Aussehen des Privatklägers verglichen, «und wir sahen eine Ähnlichkeit». Damit habe das Verfahren auch wenig mit «Racial Profiling» zu tun, zu dem es hochstilisiert worden sei. «Es war schlicht und einfach eine Kontrolle wegen eines Fahndungsbilds.»

Staatsanwältin forderte Freisprüche

Das Gericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwältin, die Freisprüche für die Beschuldigten gefordert hatte. Auch sie hatte «erhebliche Zweifel an der Version des Mannes», sagte sie in ihrem Plädoyer: «Es darf keine Verurteilung geben.» Für sie war klar: Hätte der Mann einfach seinen Ausweis gezeigt und «nicht eine sinnlose Grundsatzdiskussion» wegen seiner Hautfarbe gestartet, wäre nichts passiert.

Die Personenkontrolle sei zudem nicht einer Laune der Polizisten heraus entsprungen oder wegen rassistischer Motive, sondern wegen der Fahndungsmeldung. «Die Polizisten haben einfach ihren Job gemacht.» Auch sie verneinte «Racial Profiling».

Die Staatsanwältin wollte das Verfahren in den vergangenen neun Jahren bereits mehrfach einstellen, musste schliesslich auf Geheiss des Bundesgerichts dennoch Anklage erheben. Nach dem im November 2016 unterbrochenen ersten Prozess musste sie die Anklageschrift sogar um den Vorwurf der Gefährdung des Lebens erweitern. «Diese Ergänzung ist schlicht und ergreifend falsch», sagte sie.

Weiterzug ans Obergericht noch offen

Anders sahen dies die Vertreter des Privatklägers, die von einer «Gewaltorgie», der «Jagd auf schwarze Mitbürger» und «Generalverdacht» sprachen. Sie schlüpften am Prozess in die Rolle der Staatsanwaltschaft, da die Staatsanwältin sich auf die Seite der Polizisten stellte und forderten vergeblich mehrfach deren Absetzung wegen Befangenheit.

In einem 450-seitigen Plädoyer, das sich über mehrere Stunden hinzog, erklärten sie, dass es ihrem Mandanten nicht um Rache gehe: «Er will, dass das Problem des ‹Racial Profiling› endlich erkannt wird.» Ein Thema, das offensichtlich unter den Nägeln brennt: Sowohl bei der Verhandlung als auch bei der Urteilseröffnung wurde vor dem Gerichtsgebäude dagegen demonstriert.

Ob die Privatkläger-Vertreter das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen, ist noch offen. Sie würden es sich sehr genau überlegen, sagten sie nach der Urteilseröffnung. (sda/aes)

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