08:10 KOMMUNAL

Kantonspolizei lehnt Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse in Zürich ab

Teaserbild-Quelle: Zvg

Um den Verkehrslärm auf der Rosengartenstrasse in Zürich Wipkingen zur reduzieren, wollte der Stadtrat auf einer dichtbefahrensten Verkehrsadern der Schweiz Tempo 30 einführen. Doch die Kantonspolizei sagt Nein. Nun will der Stadrat gegen die Verfügung Rekurs einlegen.

55'000 Motorfahrzeuge verkehren täglich über die vierspurige Rosengartenstrasse in Zürich, eine der am stärksten befahrenen Verkehrsadern der Schweiz. Sie führt mehr oder weniger mitten durch dichtbesiedeltes Wohngebiet in Zürich-Wipkingen und schneidet das Quartier in zwei Teile. Laut Stadtzürcher Sicherheitsdepartement leben entlang dieser Achse rund 3000 Personen über dem Lärmimmissionsgrenzwert und 1000 gar über dem Alarmwert.

Mit Tempo 30 wollte der Stadtrat die Situation entschärfen und für weniger Lärm und mehr Ruhe sorgen. – Dies, nachdem der Rosengartentunnel samt Tramlinien – ein rund eine Milliarde Franken schweres Projekt zur Entlastung der Strasse, das den motorisierten Verkehr unter die Strasse verlegt hätte – im Februar 2020 beim Stimmvolk des Kantons durchgefallen war.
Weil sie den Verkehr auf Durchgangsstrassen ausserhalb des Stadtgebiets beeinflussen können, brauchen solche Verkehrsanordnungen den Segen des Kantons. Nun hat die Kantonspolizei den Tempo-30-Plänen auf Rosengartenstrasse nach eineinhalb Jahren Prüfung eine Absage erteilt.

«Mangelhaften Ausführungen» und «widersprüchliche Angaben»

Wie sie in ihrer Medienmitteilung schreibt, ist sie zum Schluss gekommen, dass eine Zustimmung zu den Verkehrsanordnungen nicht möglich ist: Dagegen sprechen laut Kantonspolizei «insbesondere die mangelhaften Ausführungen, die widersprüchlichen Angaben und die fehlende Koordination mit andern Lärmsanierungsmassnahmen und Projekten im betreffenden Strassenabschnitt». Zudem seien die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der betroffenen Strassen und auf den öffentlichen Verkehr nur mangelhaft beurteilt worden. Auch die Verhältnismässigkeit der beabsichtigten Massnahme sei mangelhaft dargelegt worden, kritisiert sie. 

Bei der Stadt Zürich sieht man dies anders: Die Begründung der Kantonspolizei sei «pauschal und nicht sachgerecht». Wie das Stadtzürcher Sicherheitsdepartement mitteilt, will der Stadtrat gegen diese Verfügung Rekurs einlegen.

Zweispurige Bellerivestrasse und Strassenfest auf der Hardbrücke

Es ist nicht das erste Mal, dass die Kantonspolizei der Stadt einen Strich durch die Rechnung macht: Letztes Jahr plante die Stadt die Hardbrücke und die Rosengartenstrasse für ein Strassenfest zum 50-Jahr-Jubiläum der Westtangente für 50 Stunden zu sperren. Laut einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung verbot dies die Kantonspolizei, mit dem Hinweis, dass dem Begehren kein Verkehrskonzept beigelegen habe. 

Ende Mai diesen Jahres gab es ein weiteres Nein gegenüber der Stadt Zürich: Die Stadt hatte vor, die vier Spuren der Bellerivestrasse testweise auf zwei zu reduzieren. Bei der Bellerivestrasse handelt es sich um eine Hauptverkehrsader, die entlang der Goldküste Richtung Bellevue führt und auf der sich der Verkehr täglich beinahe rund um die Uhr staut.  Die Kantonspolizei begründete ihre Absage unter anderem damit, dass die Bellerive eine Durchgangsstrasse von überkommunaler Bedeutung und eine Hauptverkehrsstrasse sei. «Das Vorgehen der Stadt Zürich verstösst damit gegen Bundes- und kantonales Recht sowie weitere Bestimmungen.» (mai)


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