Zürich: Weiterhin keine Frist für Hausräumungen
Nach wie vor keine Fristen für die Räumung von besetzten Häusern im Kanton Zürich: Das Kantonsparlament hat das Anliegen von SVP und FDP wie vor zwei Jahren abgelehnt. Damals waren die beiden Parteien mit ihrer Forderung gescheitert, die die Räumung von besetzten Häusern nach 48 Stunden vorschrieb. Dieses Mal versuchten sie es mit einer Frist von 72 Stunden.
Quelle: Otto Normalverbraucher, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Wikimedia.org
Hausbesetzung "Autonomer Beauty Salon" (September 2011 - August 2014) auf dem Labitzke-Areal im Zürcher Stadtteil Altstetten.
Explizit wurde die Räumung zudem nur "unter Wahrung
der Verhältnismässigkeit und der Sicherheit" gefordert. Auch solle nur geräumt
werden, wenn eine Anzeige durch die Hauseigentümer vorliege. Unbestrittenermassen dürfte der Vorstoss auf die Stadt
Zürich gemünzt sein, die für ihren seit Jahrzehnten liberalen Umgang mit
Hausbesetzern bekannt ist.
Während die SVP argumentierte, dass besetzte Liegenschaften "Brutstätten von illegalen Demonstrationen, illegalen Partys und anderen Delikten" seien, folgte die Mehrheit des Parlaments dem Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP). Dieser verwies darauf, dass Fristen die Polizei in ihrer Arbeit behindern würde. Im Zürcher Polizeigesetz stehe deshalb keine einzige Frist, welche der Polizei gesetzt werde. Der Vorstoss wurde mit 96 zu 71 Stimmen abgelehnt. (sda/mai)