Kanton Solothurn: Räumliches Leitbild soll behördenverbindlich werden
Das räumliche Leitbild des Kantons Solothurn soll zu einem behördenverbindlichen Planungsinstrument weiterentwickelt werden. Das fordert ein fraktionsübergreifender Auftrag, dem die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission zugestimmt hat. So will man dem Bedürfnis des Stimmvolks, die grossen Linien der Ortsplanung verbindlich mitbestimmen zu können, Rechnung tragen.
Das räumliche Leitbild des Kantons Solothurn soll zu einem behördenverbindlichen Planungsinstrument weiterentwickelt werden. Das fordert ein fraktionsübergreifender Auftrag, dem die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission zugestimmt hat. Auf diese Weise will man dem Bedürfnis der Stimmberechtigten, die grossen Linien der Ortsplanung verbindlich mitbestimmen zu können, Rechnung tragen. Konkret geschehen soll dies in Form von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten geschehen.
Die Kommission stimme mit dem Regierungsrat überein, dass ein legitimes Bedürfnis bestehe, dass die Bevölkerung in verbindlicher Weise am kommunalen Planungsprozess teilhaben könne, heisst es in der Medienmitteilung des Kantons.
Spielregeln der laufenden Ortsplanungsrevision nicht ändern
Wie dem Communiqué weiter zu entnehmen
ist, plant der Regierungsrat angesichts des Umstands, dass die
Spielregeln der laufenden Ortsplanungsrevisionen nicht geändert werden
sollen, im Laufe der nächsten Legislatur, dem Kantonsrat eine Vorlage zu
einer entsprechenden Anpassung des Planungs- und Baugesetzes zur
Beschlussfassung zu unterbreiten. (mgt/mai)