15:17 KOMMUNAL

Kanton Luzern: Weniger Doppelmandate möglich

Teaserbild-Quelle: Bild: Gerd Altmann/pixelio.de

Dies hat das Parlament am Montag in der zweiten Lesung des Gesetzes über die Public Corporate Governance (PCG) mit 58 zu 56 Stimmen beschlossen. Damit sind Kantonsräte etwa aus der Leitung des Kantonsspitals oder der Universität ausgeschlossen, nicht aber aus der der Hochschule. In der Schlussabstimmung hiess das Parlament die Vorlage mit 77 zu 31 Stimmen gut. Das neue Gesetz legt fest, wie der Kanton mit seinen Organisationen und Beteiligungen umgehen und Interessenskonflikte verhindern solle.

Umstritten war im Kantonsrat, ob seine Mitglieder der strategischen und operativen Leitung von rechtlich selbständigen Organisationen des öffentlichen Rechts sollen angehören dürfen. Dabei geht es um die Unabhängigkeit des Parlaments, wenn es die Oberaufsicht ausübt.

Erfolgreiche Referendumsdrohung

In der ersten Lesung hatte sich das Parlament äusserst knapp mit 56 zu 55 Stimmen gegen jede Beschränkung ausgesprochen. SVP, SP und Grüne, die sich für eine umfassende Unvereinbarkeitsregel stark machten, kündigten vorsorglich das Referendum an. Diese Drohung wirkte: Auf die zweite Lesung hin präsentierten CVP und FDP einen Kompromissvorschlag. Damit solle die gesamte Vorlage gerettet werden, sagte Peter Zosso (CVP). Peter Schilliger (FDP) sagte, seine Fraktion nehme Rücksicht auf die «politischen Empfindlichkeiten». Der Kompromissvorschlag lässt Doppelmandate von Parlamentariern nur noch bedingt zu, nämlich nur noch bei Organisationen, an denen der Kanton keine Mehrheit hält.

SVP, SP und Grünen stiegen darauf nicht ein. Die Unvereinbarkeitsklausel sei das «Filetstück» der Vorlage, sagte Marcel Omlin (SVP). Christina Reusser (Grüne) rief dazu auf, Eigeninteressen in den Hintergrund zu stellen. Auch die GLP sprach sich gegen den Kompromiss aus.

In der Abstimmung setzten sich dann CVP und FDP knapp durch. Trotz dieser Niederlage unterstützten SP, Grüne und GLP in der Schlussabstimmung das neue Gesetz, dies weil immerhin ein Teil der Unvereinbarkeitsklausel gerettet werden konnte. Für die SVP machte das Gesetz in der beschlossenen Form aber keinen Sinn. (sda/aes)

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