14:23 KOMMUNAL

Ist Wählen zu schwierig?

Teaserbild-Quelle: Elnur/Fotolia

Die Kommunal- und Kantonswahlen im März förderten Erstaunliches zutage: Mehrere Gemeinden vermeldeten eine Rekordzahl an ungültigen Stimmen. Am schlimmsten war die Situation im zürcherischen Dietikon: Über 30 Prozent der eingegangen Stimmzettel waren ungültig. Ist Wählen wirklich so kompliziert? Werden die Bürger immer dümmer? Oder ist gar eine Verschwörung gegen die SVP im Gange? Die Erklärung könnte viel trivialer sein.

Verwirrter Wähler

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Wählen kann ganz schön kompliziert sein. Bei Proporzwahlen ist wichtig, dass nur eine Liste eingreicht wird, sonst ist die Stimme ungültig.

Am 4. März wurde an der Urne nicht nur die No-Billag-Initiative verworfen. In vielen Kantonen und Gemeinden waren die Bürger auch dazu aufgerufen, neue Exekutiven und Legislativen zu wählen. Laut diversen Medienberichten ergab sich landauf, landab eine Rekordzahl an ungültigen Stimmen.

Doppelt so viele ungültige Stimmen wie vor vier Jahren gingen etwa bei den Kantonsratswahlen in Obwalden ein. In der Gemeinde Lungern waren zwölf Prozent der Wahlzettel ungültig – viermal mehr als vor vier Jahren. Dabei hatte man noch extra eine genaue Wahlanleitung mitverschickt, wie Gemeindeschreiber Adrian Truttmann in der SRF-Sendung «Schweiz aktuell» etwas ratlos erklärte. Eine spontane Umfrage der TV-Reporterin im Kantonshauptort Sarnen zeigte auf, dass viele Obwaldner Bürger das Wahlprozedere als «schwierig» oder «kompliziert» wahrnehmen.

Noch viel schlimmer war die Situation in Dietikon ZH. Bei der Wahl des kommunalen Parlaments waren von 5654 Wahlzettel ganze 1722 ungültig. Das ist eine Quote von über 30 Prozent. Zum Vergleich: 2014 wurden nur 33 Wahlzettel als ungültig eingelegt gezählt. Das sind 52-mal weniger als beim aktuellen Urnengang. Eine Erklärung für diesen Anstieg hat man auf der Stadtverwaltung nicht, berichtet die «Limmattaler Zeitung».

Eigennutz? SVP-Verschwörung?

Ein ähnliches Bild zeigt sich in der Stadt Zürich: 26 Prozent der eingegangenen Stimmzettel waren ungültig. Besonders krass war das Verhältnis im Kreis zwölf, dem Quartier Schwamendingen: Unglaubliche 41 Prozent der Stimmen waren ungültig. Dem abgewählten SVP-Gemeinderat Roberto Bertozzi fiel auf, dass gerade in den Stadtzürcher SVP-Hochburgen überdurchschnittlich viele ungültige Wahzettel eingegangen sind. «Wurden die Resultate etwa absichtlich verfälscht, um der SVP zu schaden?», fragte er in der «Neuen Zürcher Zeitung».

Folgerichtig reichte er beim Bezirksrat einen Rekurs gegen das Wahlresultat in seinem Wahlkreis ein und veranlasste eine Nachzählung. Das habe aber nichts mit der Tatsache zu tun, dass ihm nur 16 Stimmen fehlten, um seinen Sitz zu retten, beteuerte er in der «NZZ»: «Mir geht es um Grundsätzliches.» Das nahm ihm aber der Bezirksrat nicht ab und kam zum Schluss, dass der Unterschied von 16 Stimmen kein derart knappes Resultat ist, das eine Nachzählung erfordert hätte. Ebenfalls kein Grund für eine Nachzählung sei die hohe Anzahl an ungültigen Stimmen.

Dies akzeptiert Bertozzi nicht und er reichte Anfang April bei der Staatsanwaltschaft Zürich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Wahlfälschung ein. «Grund dafür ist auch, dass ein Weiterzug an das Verwaltungsgericht, aus meiner Sicht, wenig zielführend ist, da dort wiederum, wie beim Bezirksrat, nur ein Aktenstudium durchgeführt wird, statt dassdirekt dieWahlunterlagen auf mögliche Unregelmässigkeiten untersucht werden. Dies ist aber unabdingbar, möchte man mögliche Manipulationen ausschliessen», teilt Bertozzi mit.

Ungültig vs. ungültig eingelegt

Schaut man sich die ungültigen Stimmen in Obwalden, Dietikon und Zürich genauer an, fällt ein klar erkennbares Muster auf: Fast alle ungültig eingegangenen Wahlzettel waren nämlich nicht «ungültig» im rechtlichen Sinn, sondern «ungültig eingelegt». Als ungültig wird ein Wahlzettel etwa gemäss dem Zürcher Kantonalgesetz über die politischen Rechte bezeichnet, wenn die Antworten beispielsweise scherzhaft oder sämtliche Kandidaten gestrichen sind. Die Anzahl solcher Wahlzettel ist aber meist sehr tief.

Zu den ungültig eingelegten werden diejenigen Wahlzettel gerechnet, bei denen der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben wurde oder mehrere Wahlzettel retourniert wurden. Wenn bei Proporzwahlen also ein ganzes Listenbündel zurückgeschickt wird, summieren sich die fehlerhaften Wahlzettel. Bei zwölf Listen kann eine einzige Person demnach auf zwölf ungültig eingelegte Wahlzettel kommen. Und genau solche Stimmen gingen bei den diesjährigen Wahlen sehr viele ein.

Die Lektion, welche Gemeindeschreiber Truttmann aus Lungern aus den Wahlen 2018 gelernt hat, macht also durchaus Sinn: «Es reicht nicht, einfach eine Wahlanleitung zu verschicken. Den Hinweis, dass nur ein Wahlzettel pro Bürger eingereicht werden darf, müssen wir künftig sehr prominent platzieren.»

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