16:53 KOMMUNAL

Interoperabilität statt Gleichmacherei

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Ein wirksames E-Government lässt sich nur durch Zusammenarbeit realisieren – auch über Kantons- und Landesgrenzen hinweg. Dafür sind weder Zentralisierung noch Prozessstandardisierung notwendig. Interoperabilität genügt vollauf. Sie ist eine valide Alternative zur Gleichmacherei und eigentlich eine zutiefst schweizerische Lösung, auf die bislang aber nur die EU gekommen ist.

Puzzle CH EU

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Die Puzzleteile passen: Mit Interoperabilität kann man über Grenzen hinweg zusammenarbeiten, ohne Gleichmacherei zu betreiben.

Die EU investiert viel, damit Online-Geschäftstätigkeit grenzüberschreitend möglich wird, ohne dass die nationalen Grenzen behindernd wirken. Voraussetzung dafür sind Vereinheitlichungen im E-Government.

Nur wenn die jeweiligen nationalen E-Government-Dienste existierenund reibungslos zusammenarbeiten, sind der Nachweis von Identitäten und Rollen, der Austausch kritischer Informationen oder das Durchsetzen von Rechtsansprüchen online möglich. Das Lösungskonzept der EU ist dabei oft geradenicht eine einheitliche Regulierung oder einheitliche Infrastruktur. In vielen Fällen wird bewusst keine europäische Einheitslösung angestrebt, sondern die wechselseitige Anerkennung der nationalen Lösungen.

Ein Beispiel der Vereinheitlichung ohne Gleichmacherei ist das Ursprungslandprinzip, das bedeutet, dass nur die Gesetze des EU-Landes relevant sind, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat. So wird für jeden Akteur eine Vereinheitlichung der Gesetzeslange erreicht, ohne dass alle dieselben Gesetze befolgen müssen. Auf der Ebene der Infrastruktur wird analog die Vereinheitlichung durch Interoperabilität erreicht.

Damit die nationalen Systeme miteinander interagieren können, braucht es weder Zentralisierung noch Prozessstandardisierung, sondern Schnittstellen und Kommunikationsprotokolle. Sinnvollerweise werden zwar für die Implementierung der Interoperabilität zwischen den nationalen Systemen von allen dieselben – möglichst als Open Source verfügbaren – Softwarekomponenten verwendet, aber dies ist nicht zwingend notwendig. Zwar braucht es Regeln für den Umgang mit Vielfalt, aber es gibt keinen Grund die Vielfalt durch Einfalt zu ersetzen.

Die schweizerische EU-Lösung

Das klingt eigentlich sehr nach einer Schweizer Idee, aber in der Schweiz ist dieser europäische Weg wenig bekannt. Bei Schweizer E-Government Diskussionen gewinnt man oft den Eindruck, dass Vielfalt und Dezentralität Probleme sind, die nicht zugelassen werden sollten. Gefordert wird oft eine Standardisierung, die weit über Interoperabilität hinausgeht.

Wie toll wäre es doch, so scheinen viele Experten zu glauben, wenn eine Gemeinde die Geschäftsprozesse einer anderen Gemeinde übernehmen würde. Wer besonders hohe Affinität zur Geschäftsprozessmodellierung hat, und Vorreiter spielt beim Modellieren seiner Prozesse, der könnte dann seine Ablauforganisation schweizweit replizieren.

Doch Träume sind Schäume. In der Praxis ist der Effekt der, dass Standardisierung oft gar nicht praktiziert wird, weil die Bereitschaft zur Kopie zu werden – am Ende gar von jenseits des Röstigrabens – gering ist.

Die Ablehnung massloser Standardisierung führt leider auch zur Ablehnung von massvoller Standardisierung. Sogar in Bezug auf Gleichmacherei gänzlich ungefährliche Standards, deren einziges Ziel die Professionalisierung des Lösungsdesigns ist, werden in der Schweiz kaum angewandt.

Das heisst: Bei der Entwicklung neuer Lösungen schaut man vorsichtshalber gar nicht nach, ob es dafür eigentlich verbindliche Schweizer Standards gibt. Denn, was ich nicht kenne, das schränkt meine Freiheit nicht ein. Die Schweiz ist so zwar Weltmeisterschaftskandidat in der Standard-Formulierung im E-Government, zählt aber auch beim Nichtbefolgen von Standards zum Spitzenfeld. (...)

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