Infrastruktur immer im Blick
Wie können Infrastrukturen nachhaltig entwickelt und kostenoptimiert unterhalten werden? Ein Netzzustandsbericht ist ein aussagekräftiges und einfach verständliches Werkzeug. Er ermöglicht es, Netzzustände verschiedener Infrastrukturtypen auf pragmatische Art auszuwerten und darzustellen. Damit liefert er wichtige Grundlagen für den politischen Entscheidungsprozess.
Quelle: Kecko (CC BY 2.0)
Netzzustand: sehr schlecht. Im Juni 2013 wurde die Strasse zwischen Altstätten SG und Trogen AR nach starken Regenfällen beschädigt.
Von Martin Bürgi und Ronny Meglin *
Die Schweizer Gemeinden haben die Verantwortung, die ihnen durch Steuereinnahmen zur Verfügung gestellten Gelder wirtschaftlich und nachhaltig zu verwalten und einzusetzen. Jedes Jahr werden dafür in den Gemeinden intensive Überlegungen zum Einsatz der Gelder für die kommunale Infrastruktur angestellt. Es zeigt sich jedoch, dass besonders im Rahmen der Infrastrukturbewirtschaftung nur selten vollumfängliche Grundlagen zur Entscheidungsfindung vorhanden sind.
Zwar werden die Zustände von diversen Infrastrukturtypen (etwa Strassen, Kunstbauten, Liegenschaften oder Wasser) teilweise erhoben und grobe Massnahmenplanungen erstellt, jedoch fehlt oft die Verknüpfung dieser Daten zu einer ganzheitlichen Betrachtung.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Verantwortlichen in einer Gemeinde oft unterschiedliche Bildungshintergründe haben. Während in der Bauverwaltung im Allgemeinen Personen aus dem Baufach agieren, übernehmen auf politischer Ebene oft Fachfremde die Verantwortung.
In Anbetracht dieser Situation ist es umso wichtiger, ein einfaches Reporting für die unterschiedlichen Ebenen (siehe Abbildung 1) zu entwickeln und die notwendigen Informationen stufengerecht und transparent aufzuarbeiten. Dies bildet die Grundlage, um fundierte Entscheidungen im Kontext der Gemeindeentwicklung treffen zu können.
Quelle: zvg
Abbildung 1: Reporting-Ebenen in Anlehnung an das Handbuch Infrastrukturmanagement.
Die Wichtigkeit solch einer Betrachtung wird umso offensichtlicher, wenn man bedenkt, dass der Wert der gesamten Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur auf rund 650 Milliarden Franken geschätzt wird.1 Bei 8,4 Millionen Einwohnern ergibt dies eine Wertverteilung von etwa 80 000 Franken pro Einwohner. Dies verdeutlicht die Verantwortung der Betreiber, den Werterhalt der Infrastrukturen zu optimieren und einen nachhaltigen Einsatz der Finanzmittel im Sinne der Steuerzahler zu gewährleisten.
Keine Pflicht für Gemeinden
Auf bundespolitischer Ebene sind die Betreiber der Verkehrsinfrastrukturen (wie SBB, RHB oder BLS) verpflichtet, jährliche Netzzustandsberichte zu erstellen und zu veröffentlichen (Verordnung 742.120 KPFV 3). Diese Netzzustandsberichte enthalten unter anderem detaillierte Angaben zum Inventar und den jeweiligen Zuständen.
Die Grundlagen werden im Kontext des jeweiligen Betreiber aus einer ganzheitlichen Betrachtung ausgewertet und beurteilt, sodass diese Daten anschliessend mit der langfristigen Entwicklung des Betreibers verknüpft werden können. Für Bahninfrastrukturen wird im Regelwerk Technik Eisenbahn RTE 29 900 4 geregelt, welche Form und Inhalte solch ein Netzzustandsbericht haben muss.
Auf kommunaler Ebene existiert solch eine Verpflichtung jedoch nicht, obwohl die Gemeinden allein im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen mit etwa 51 800 Kilometern Strassen (Wiederbeschaffungswert von rund 116 Milliarden Franken) den Grossteil der Strassen besitzen (insgesamt gibt es in der Schweiz gegen 71 000 Kilometer Strassen mit einem Wiederbeschaffungswert von 256 Milliarden Franken) 5 und unterhalten müssen. Für solch eine anspruchsvolle Aufgabe ist ein auf die Gemeinde abgestimmter Netzzustandsbericht ein optimales Werkzeug.
Quelle: zvg
Abbildung 2: Zustandsklassen verschiedener Infrastrukturtypen.
Vereinheitlichung wichtig
Grundlage für die Netzzustandsberichte bilden die Zustandserfassungen und -beurteilungen der jeweiligen Infrastrukturtypen, welche nach den entsprechenden Normen (etwa SN 640 925b für Strassen) unabhängig voneinander entweder gemeindeintern oder durch Externe durchgeführt werden.
Da die jeweiligen Normen und Richtlinien jedoch unterschiedliche Klassifizierungen anwenden (siehe Abbildung 2), müssen diese für die Vergleichbarkeit vorgängig vereinheitlich werden. Ziel dieser Vereinheitlichung ist es, einen infrastrukturübergreifenden Zustandsspiegel (Netzzustandsspiegel, Beispiel siehe Abbildung 3) zu erhalten und somit das Reporting an den politisch Verantwortlichen zu vereinfachen und einheitliche Entscheidungsgrundlagen zu liefern.
Quelle: zvg
Abbildung 3: Beispiel eines Netzzustandsspiegels.
Hilfreich für Kommunikation
Der nächste Schritt zu einem aktiven Erhaltungsmanagement der gemeindeeigenen Infrastrukturen mithilfe dieser Betrachtungen ist es, Ziel und Steuergrössen zu definieren, welche eine aktive Steuerung ermöglichen und so zu einem nachhaltigen Finanzeinsatz beitragen. Dadurch können zusätzlich zu den infrastrukturübergreifenden Auswertungen über den Zustand auch strategische Überlegungen im Hinblick auf die Zustandsentwicklung eingearbeitet werden.
So können neben den Zustandswerten auch die weiteren branchenüblichen Kenngrössen Wiederbeschaffungswert und Massnahmenkosten des Grundmodells Werterhalt gemäss SN 640 980 6 dargestellt und in Betracht gezogen werden.
Letztendlich wird dadurch ermöglicht, alle notwendigen Daten, welche für ein nachhaltiges Erhaltungsmanagement notwendig sind, in wenigen einfachen Grafiken darzustellen und so eine fundierte Kommunikationsgrundlage zu schaffen und als Ergebnis faktenbasierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.
* Martin Bürgi ist Geschäftsführer, Ronny Meglin Leiter Erhaltungsplanung bei der Wifpartner AG, einem Beratungsunternehmen für Erhaltung und Entwicklung von Infrastrukturanlagen sowie deren Unterhalt und Betrieb.
Fussnoten
1 Taschenbuch «37 Fragen und Antworten zum Strassenbau», 2018, Infrasuisse
2 Handbuch Infrastrukturmanagement – Empfehlungen für die strategische Planung, Erstellung und Werterhaltung kommunaler Netzinfrastrukturen, 2014, Organisation Kommunale Infrastruktur (OKI)
3 742.120 Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur vom 14. 10. 2015, Bundesamt für Verkehr BAV
4 Regelwerk Technik Eisenbahn – Netzzustandsbericht Minimalanforderungen; Verband öffentlicher Verkehr VÖV
5 Studie «Zustandsanalyse und Werterhaltung der Schweizer Kantonsstrassen», 2017, Infrasuisse
6 SN 640 980 Erhaltungsmanagement in Agglomerationen; Grundnorm; 2009; Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS), Zürich