12:04 KOMMUNAL

Honorare und Spesen: Zuger Stadtrat vorbildlich

Teaserbild-Quelle: Bild: Gabi Schoenemann/Pixelio

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Was machen Mitglieder von Regierungen mit dem Geld aus Mandaten, die sie Kraft ihres Amtes in Verwaltungsräten, Stiftungen und anderen Institutionen ausüben? Diese Frage wird derzeit in der Öffentlichkeit breit diskutiert. Die Stadt Zug hat intern geprüft, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. «Wir haben dabei festgestellt, dass die Stadtrats-Mitglieder ihre Einkünfte korrekt ausweisen und zurückzahlen», sagt Arthur Cantieni, Stadtschreiber a.i.


Freibetrag knapp 8000 Franken

Die gesetzliche Grundlage bildet das so genannte Stadtrats-Reglement. Demnach müssen Mitglieder des Zuger Stadtrats Honorare und Entschädigungen für Mandate, die sie im Auftrag der Stadt ausüben, zum grössten Teil zurückzahlen. Insgesamt fliessen so rund 40 000 Franken aus den verschiedenen Mandaten zurück in die Stadtkasse. Die Stadtrats-Mitglieder dürfen pro Jahr einzig die Spesen und einen Freibeitrag behalten. Die Höhe des Freibetrags gibt ebenfalls das Stadtrats-Reglement vor: Er beträgt 5 Prozent des Stadtrat-Lohnes; das sind 7958 Franken (gerechnet auf einem Basislohn von 159 162 Franken).


Keine Zeit für Nebenbeschäftigungen

Einkünfte aus privaten Nebenbeschäftigungen dürften Stadtrats-Mitglieder behalten. Nebenerwerbe sind erlaubt, weil die Stadtrats-Mitglieder nicht im Vollamt, sondern im Hauptamt beschäftigt sind. Oder anders ausgedrückt: Das Reglement sieht vor, dass das Amt des Stadtrats lediglich als Teilzeit-Job ausgeübt wird. Die Realität sieht aber anders aus: Kein amtierendes Mitglied des Stadtrats geht derzeit einer Nebenbeschäftigung nach. «Dies liegt zeitlich nicht drin. Die Herausforderungen an die politische Führung einer Stadt mit internationaler Ausstrahlung wie Zug sind nicht mehr vergleichbar mit jenen vor 20 Jahren, als das Besoldungs-Reglement beschlossen wurde», erklärt Arthur Cantieni. (mgt/aes)


Folgende Auflistung zeigt alle Honorare und Spesen aus Mandaten, die im Auftrag der Stadt ausgeübt werden. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2013:

Dolfi Müller, Stadtpräsident, SP

Mandate: Mitglied Verwaltungsrat-Ausschuss Wasserwerke Zug AG, Präsident Pensionskasse der Stadt Zug, Stiftungsrat Theater Casino Zug, Stiftungsrat Freunde des Zuger Kunsthaus

Honorare: 36 562 Franken; Spesen: 6 500 Franken

An die Stadt zurückbezahlt: 28 604 Franken


Andreas Bossard, Vorsteher Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit, CSP

Mandate: Verwaltungsrat Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden zur Bewirtschaftung von Abfällen (Zeba), Stiftungsrat Stiftung Phoenix Zug für Sozialpsychiatrie, Stiftungsrat Pflegezentrum Baar, Verwaltungsrat Zugerland Verkehrsbetriebe AG, Vorstands-Mitglied Zuger Kunstgesellschaft, Vorstands-Mitglied Fachstelle Migration

Honorare:12 530 Franken; Spesen: 4300 Franken

An die Stadt zurückbezahlt: 4572 Franken


Karl Kobelt, Vorsteher Finanzdepartement, FDP

Mandate: Verwaltungsrat Wasserwerke Zug AG, Verwaltungsrat Parkleitsystem Zug AG, Stiftungsrat Theater Casino Zug, Verwaltungsrat Kunsteisbahn Zug AG

Honorare: 15 000 Franken; Spesen: 3000 Franken

An die Stadt zurückbezahlt: 7042 Franken

Vroni Straub-Müller, Vorsteherin Bildungsdepartement, CSP

Mandate: Verwaltungsrats-Präsidentin Zugerbergbahn AG, Verwaltungsrätin Schifffahrts-Gesellschaft Zug, Mitglied Hochschulrat Pädagogischen Hochschule Zug

Honorare: 3281 Franken (liegt unter dem Freibetrag, daher keine Rückzahlung erforderlich); Spesen: 0 Franken


André Wicki, Vorsteher Baudepartement, SVP

Mandate: Stiftungsrat Pflegezentrum Baar, Verwaltungsrat Zugerbergbahn AG, Vorstands-Mitglied Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ), Delegierter Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden zur Bewirtschaftung von Abfällen (Zeba)

Honorare: 7249 Franken (liegt unter dem Freibetrag, daher keine Rückzahlung erforderlich); Spesen: 250 Franken

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