Holprige Harmonisierung im Vergabewesen
Das Beschaffungsrecht ist in den vergangenen Jahrzehnten immer komplexer geworden. Wo früher vor allem die Baubranche betroffen war, geht es heute um millionenschwere IT-Projekte. Durch die Revision des Beschaffungsgesetzes und der Interkantonalen Vereinbarung über das Beschaffungswesen soll deshalb ein umfangreiches Regelwerk zur öffentlichen Vertragsanbahnung entstehen.
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Paradigmenwechsel: Mit der Revision des IVöB sollen Verhandlungen bei Beschaffungen auf allen föderalen Ebenen möglich sein.
Bereits der Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten ist ambitiös. Nicht nur das Beschaffungsgesetz des Bundes (BöB) wird revidiert, sondern auch die auf kantonale Aufträge anwendbare Interkantonale Vereinbarung über das Beschaffungswesen (IVöB). Zudem sollen die Bestimmungen beider Regelwerke so weit wie möglich in Einklang gebracht werden. Damit werden BöB und IVöB weitgehend einheitliche Grundlagen für öffentliche Aufträge schaffen. Dennoch wird es auch in Zukunft 26 kantonale Regelungen geben, da die IVöB ins kantonale Recht übertragen werden muss.
Wer die Unterschiede zwischen den heute geltenden Erlassen kennt, weiss um die Schwierigkeiten der laufenden Revision. Schon mehrmals musste der Bund die Publikation seines Gesetzesentwurfs zum BöB verschieben. Eine Gesetzesharmonisierung wird zwar weitherum begrüsst. Nach wie vor verhandeln aber Vertreter des Bundes und der Kantone in der paritätischen Sonderkommission «Aurora». Gemäss den bis Redaktionsschluss vorhandenen Informationen soll der Gesetzesentwurf laut der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz BPUK gegen Ende des Jahres veröffentlicht werden. Der Zeitpunkt der Behandlung in den eidgenössischen Räten steht noch offen.