Hauswart schanzt befreundetem Elektromonteur Aufträge zu
Aufträge zu vergeben ist heute für angestellte des öffentlichen Sektors kompliziert geworden: GATT/WTO Ausschreibungen, Verfahrensregeln und allerlei gesetzlicher Bestimmungen sollen dazu führen, dass alles transparent und fair abläuft. Nicht immer führen diese Restriktionen aber zum Ziel, wie das Beispiel eines Stadtzürcher Hauswartes nun zeigt.
170 000 Franken ohne Gegenleistung
Der Hauswart war für das Stadthaus, das Helmhaus und die Wasserkirche zuständig. In dieser Funktion hatte er die Kompetenz, Aufträge bis 5000 Franken ohne Genehmigung eines Vorgesetzten zu vergeben. Dies nutzte er aus, um einem befreundeten Handwerker zahlreiche Aufträge zu verschaffen. Die Anklageschrift, von welcher der «Tages-Anzeiger» berichtet, listete 179 Rechnungen des Elektromonteurs auf, die zwischen Oktober 2008 und Dezember 2010 von der Stadt bezahlt wurden. Ein Sprecher der Stadt bestätigte auf Anfrage die Angaben. Gemäss Anklage soll der Handwerker durch die Freundschaft nicht nur zu Aufträgen gekommen sein, sondern auch 170 000 Franken ohne jegliche Gegenleistung in Rechnung gestellt haben. Den missbräuchlich bezogenen Betrag brauchte er für seinen Lebensunterhalt und sein Eigenheim.
Der Fall wird vor dem Zürcher Bezirksgericht im abgekürzten Verfahren verhandelt. Das bedeutet, dass beide geständig sind und den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft akzeptieren. Das Gericht muss, falls es das abgekürzte Verfahren als angemessen beurteilt, nur noch diesen Vorschlag als Urteil verhängen. Damit erhält der Hauswart wegen mehrfachen Betrugs eine bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, und er muss der Stadt 50 000 Franken zurückgeben. Der Elektromonteur soll eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten erhalten, er muss dem Kanton 100 000 Franken und der Stadt 130 000 Franken zurückzahlen. (mai/aes/sda)